Polizei im Einsatz

Regierung ruft Ausgangsbeschränkungen aus

Politik
15.03.2020 11:15

Die Bundesregierung ruft für ganz Österreich eine „Ausgangsbeschränkung“ aus. Für Ausnahmen, das Haus zu verlassen, solle es nur drei Gründe geben, so Kanzler Sebastian Kurz am Sonntag: Berufsarbeit, die nicht aufschiebbar ist, dringend notwendige Besorgungen (Lebensmittel, Medikamente) und wenn man anderen Menschen helfen muss. Bereits am Sonntag wird laut Kurz die Polizei an Spielplätzen und im öffentlichen Raum unterwegs sein und größere Gruppen zur Rede stellen, so Kurz. Kontrollen soll es dann ab Montag geben.

Die Beschränkungen im öffentlichen Raum werden laut Bundeskanzleramt ab Montag von der Polizei kontrolliert, im Bedarfsfall drohen auch empfindliche Verwaltungsstrafen. Man kann sich zwar abseits der drei Ausnahmen weiterhin im öffentlichen Raum aufhalten, etwa für Spaziergänge, dies aber nur alleine oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt. Dies solle aber nur in dringenden Fällen geschehen.

Gruppen müssen „sich auflösen“
Werden Personen von der Exekutive alleine angetroffen, gibt es laut Auskunft aus dem Kanzleramt keine Maßnahmen. Werden Gruppen angetroffen, werden diese darauf hingewiesen, „dass sie sich auflösen sollen“, hieß es im Kanzleramt. Dies soll auch schon am Sonntag erfolgen.

Ab Montag drohen dann bei Zuwiderhandeln Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu 2180 Euro. Strafen sind auch möglich, wenn man die Platzverbote - etwa für Spielplätze - missachtet: Hier ist mit Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu 3600 Euro zu rechnen. Die Regierung appelliert aber an die „Vernunft und Eigenverantwortung“, wie es hieß. Die gesetzliche Basis dafür wurde am Sonntag einstimmig im Nationalrat beschlossen.

Verstärkter Streifendienst für Polizisten
Die Maßnahmen selbst stellen die Exekutive durchaus vor Herausforderungen. Detlef Polay, der Sprecher des Krisenstabs im Innenministerium, verwies auf die Urlaubssperre für Polizisten und den verstärkten Streifendienst. Wie viele Beamte konkret im Einsatz bzw. zur Verfügung stehen, ließ sich vorerst nicht klären.

Das wäre mit einem Erhebungsaufwand verbunden, für den in der gegenwärtigen Situation kein Platz sei, so Polay. Gesichert sei jedenfalls, dass ausreichend Kräfte zur Verfügung stünden. Polizeischüler würden allenfalls unterstützend zu Hilfsdiensten herangezogen, „da vor Ende ihrer Ausbildung ein Exekutivdienst nicht möglich ist“.

Zwangsmittel bei Zuwinderhandeln
Der Nationalrat hat am Sonntag mittels Abänderungsantrag explizit klar gemacht, dass die Sicherheitsbehörden bei Zuwiderhandeln gegen die neuen Gebote zur Bekämpfung des Coronavirus sogenannte Zwangsmittel anwenden können - diesen muss allerdings eine Ankündigung durch die Exekutive vorangehen und sie müssen der Situation angemessen sein.

UPDATE (19.3.): Mit „Zwangsmitteln“ seien nach Angaben der Polizei primär Maßnahmen gemäß des Verwaltungsstrafgesetzes gemeint - etwa Anzeigen. Weitergehende Maßnahmen wie Festnahmen seien lediglich eine mögliche Option, sofern sich angehaltene Personen weigerten, den Aufforderungen der Beamten Folge zu leisten, oder ggf. bei körperlichen Angriffen gegen Beamte.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels wurden theoretische polizeiliche Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung eines Versammlungsverbotes aufgezählt - wie etwa der Einsatz von Wasserwerfen oder auch Waffengewalt. Zur Durchsetzung der aktuellen Ausgangsbeschränkungen sind solche Maßnahmen keineswegs angedacht.

Zivildiener und Miliz werden eingezogen
Bundeskanzler Kurz hatte angesichts der Corona-Krise im Nationalrat ein Versammlungsverbot angekündigt. Spielplätze und Sportplätze müssten ebenso schließen wie Restaurants, die ab Dienstag ganz zuhaben. Zudem werden ehemalige Zivildiener und die Miliz eingezogen.

Tirol verhängt de facto Ausgangssperre
Das Bundesland Tirol hat am Sonntag ebenso die Maßnahmen im Kampf gegen das Virus verschärft. Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) kündigte in einer Erklärung an, eine „Verkehrsbeschränkung“ zu verordnen, de facto also eine Ausgangssperre. Ausnahmen seien nur Notfälle oder wenn die Menschen Lebensmittel und Medikamente einkaufen bzw. zur Arbeit müssten.

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