Die Gleichbehandlungskommission wollte nach zahlreichen Beschwerden und jahrelanger Aufregung um die Preisdifferenzen endlich Klarheit schaffen, heißt es aus dem Bundeskanzleramt. Das Ergebnis der Prüfung: Unterschiedliche Preise für Männer und Frauen sind unzulässig! "Das gibt's doch nicht", konnte es die Grazer Friseurin Karin Kiefer, sie "schupft" den "Salon Otto" am Joanneumring, erst gar nicht glauben.
Urteil hat keine rechtliche Verbindlichkeit
Gibt's doch! Dass Frauen ihre Haarpracht künftig zum Männer-Tarif schneiden lassen können, bedeutet das aber noch lange nicht. Den Friseuren steht es weiterhin frei, für Männer und Frauen unterschiedliche Preise zu verlangen. Das Urteil der Gleichbehandlungskommission hat keine rechtliche Verbindlichkeit.
Geht also ohnehin alles weiter wie gehabt? Nun, ganz so einfach ist es nicht. Wer seinen "Haarschneider" wegen "sexueller Diskriminierung" klagen will, hat von nun an deutlich bessere Karten. Schließlich gilt das Urteil der Gleichbehandlungskommission vor Gericht als Sachverständigen-Gutachten. Ob jemand von dieser Möglichkeit auch Gebrauch macht, bleibt abzuwarten.
von Ernst Grabenwarter, "Steirerkrone"
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