Zur Vorgeschichte: Die Simmeringerin hatte ihre Tasche bei der S-Bahn-Station stehen lassen - als sie im Zug das Missgeschick bemerkte, fuhr sie bei nächster Gelegenheit zurück. Doch die Tasche war weg. Josefine G. ging daher zum nahen Wachzimmer und wurde auf das für Verlustanzeigen zuständige Bezirksamt verwiesen.
Dort verlangte der Beamte jedoch rund 15 Euro Bearbeitungsgebühr. Die Frau erklärte ihre Notsituation. Doch nach dem Motto "ohne Geld ka Musi" musste die 80-Jährige unverrichteter Dinge abziehen. Warum für solche Fälle keine Zahlscheine aufliegen? "Es gab bisher keinen Bedarf. Aber wir prüfen es, künftig welche aufzulegen", so ein Sprecher.
von Alex Schönherr, Kronen Zeitung
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