Amtsschimmel wiehert

Strafe falsch bezahlt: Prozess-Lawine bringt 2 €

Wien
08.03.2020 06:01

Klitzekleines Vergehen - riesengroßer Aufwand! Ein Wiener überwies versehentlich eine Parkstrafe ohne Verwendungszweck und die Mühlen des Gesetzes begannen zu mahlen. Er erhielt - obwohl er seinen Fehler bekannt gab - eine neuerliche Strafe von 60 Euro. Nach einem Einspruch wurden ihm zwei Euro (!) erlassen!

Dieses Organmandat wegen fehlendem Parkschein beziehungsweise einer in der Hitze des Gefechtes unvollständigen Buchung hatte es in sich. „Ich wusste nicht, dass am Samstag in Wien-Margareten noch Parkgebühren erforderlich sind, speziell um 14.20 Uhr. Somit erhielt ich gerechtfertigt ein Knöllchen“, schildert Wilhelm St.

Zuordnung nicht möglich
Die Strafe wurde im September 2019 prompt einbezahlt, jedoch hatte der Pensionist vergessen, den Verwendungszweck anzuführen. „Als ich daraufgekommen bin und angerufen habe, ist mir mitgeteilt worden, dass eine Zuordnung nicht möglich ist“, so der 80-Jährige.

Am 2. Oktober kam der Betrag von 36 Euro ohne Kommentar zurück. „Ich habe dazu einen mehr als freundlichen Brief geschrieben, um eine Zuordnung anzustreben“, schildert der Wiener. Daraufhin, quasi als „Anerkennung“, erhielt er ein Straferkenntnis, mit 60 Euro und erhob Einspruch gegen die Höhe.

58 statt 60 Euro
Jetzt kam das Urteil „im Namen der Republik“ wie nach einem schweren Verbrechen auf satten elf Seiten! Die Belehrung endete mit dem „freundlichen“ Entgegenkommen, statt 60 Euro „nur“ 48 Euro plus zehn Euro Verwaltungskosten, also insgesamt 58 zu zahlen.

Damit wurden in Summe zwei Euro „gnadenhalber“ erlassen. „Habe mich geärgert, gelacht und fühlte mich bemüßigt, dem Herrn Rat zu schreiben, habe aber keine Antwort bekommen“, so der Pensionist.

Florian Hitz, Kronen Zeitung

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