Angeklagte, die mit Atemschutzmaske von Justizwache-Beamten zum Prozess gebracht werden. Ein Jurist, der mit Atemschutzmaske vor einem Verhandlungsaal wartet: All dies konnte die „Krone“ bereits im Salzburger Landesgericht beobachten. In der Pucher Justizanstalt sind bereits präventive Maßnahmen „von oben“ verordnet worden: „Ziel ist es, zu verhindern, dass das Virus sich im Gefängnis verbreitet“, sagt Knebel und verweist als Beispiel auf unter Quarantäne stehende Kreuzfahrtschiffe.
Besucher können nun nur hinter einer Glasscheibe mit Häftlingen Kontakt haben. Ergo ist auch der Familien-Raum vorübergehend verwaist. Weitere Regel: „Insassen müssen bei Kontakt mit Nicht-Gefängnis-Personal einen Mundschutz tragen“, so Knebel. Anwälten werden bei Mandats-Besuchen Schutzmasken zur Verfügung gestellt. Die Maßnahmen gelten vorerst bis Ende März.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.