In den Kopf eines Menschen oder eines Mörders zu sehen, ist unmöglich. Genau dies müssen Richtersenat (Vorsitz: Josef Geisler) sowie Geschworene aber in folgendem Fall versuchen.
Silvio S., ein vorbestrafter Gewalttäter, der seit Jahren unter Schizophrenie leidet, stürzte sich am 27. Mai 2009 gegen Mittag auf sein schlafendes Opfer.
Mit den Händen und einem Strick erwürgte er den 53-Jährigen. Rund fünf Minuten später drehte er den leblosen Körper auf den Rücken, verdeckte ihn mit einem Leintuch und spazierte in die Stadt. "Ich wollte, dass jemand das Problem beseitigt. Ich dachte, Leichen werden in Fabriken gebracht", stammelte der Angeklagte wirr.
Polizei stellte zunächst kein Fremdverschulden fest
Am Abend wurde die Leiche entdeckt. Der Polizeiarzt stellte kein Fremdverschulden fest! "Die Polizei hat nicht gründlich gearbeitet", so Gerichtsmediziner Walter Rabl. Wichtige Zeit blieb ungenutzt. Zwei Tage später wurden die Würgemale von Rabl entdeckt.
Seit Herbst 2009 sitzt Silvio S. in U-Haft. Am Montag tischte er den Richtern auf, dass er nur Sterbehilfe leisten wollte. "Stimmen im Kopf haben es mir befohlen. Für mich war es richtig."
Die Verteidigungslinie zielt auf Unzurechnungsfähigkeit ab. Das psychologische Gutachten des Staatsanwaltes attestierte jedoch volles Unrechtsbewusstsein.
Für Geisler war die Stellungnahme der Sachverständigen zu lückenhaft. Er bestellte deshalb den Psychologen Reinhard Haller, um Licht in den wirren Geist des Mannes zu bringen. Vertagt.
von Matthias Holzmann, Kronen Zeitung
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