Privatermittlung

Detektive und die Vertrauensfrage

Nachrichten
02.03.2020 13:29

Menschliche Beziehungen basieren bekanntlich auf Vertrauen. In der Ehe müssen sich beide Partner darauf verlassen können, dass der andere keine Affäre hat. Und in einem Angestelltenverhältnis muss der Chef damit rechnen können, dass seine Untergebenen keinen wirtschaftlichen Schaden für das Unternehmen verursachen. Immer wieder kommt es allerdings vor, dass Vertrauen missbraucht wird.

Dann wird der Partner untreu, oder der Arbeitnehmer fälscht Spesenabrechnungen, um sich zu bereichern. Der Nachweis eines solchen Sachverhalts ist jedoch alles andere als leicht. Weder der Partner noch der Angestellte wird in einem klärenden Gespräch zugeben, etwas moralisch Zweifelhaftes oder gar Rechtswidriges getan zu haben. Im Gegenteil: Sollte sich herausstellen, dass der Verdacht nicht der Wahrheit entspricht, ist das Vertrauensverhältnis endgültig belastet.

Um einer solchen Situation aus dem Weg zu gehen, könnte man die verdächtige Person überwachen. Dies ist jedoch leichter gesagt als getan. Denn um jemanden länger zu observieren, benötigt man Zeit und die passende Ausrüstung. Beides haben Privatpersonen nur selten. Dazu kommt ein weiteres Problem: Die beiden Beteiligten kennen sich. Wenn also die verdächtigte Person ihren Bewacher erblickt, lässt sich dies meist nur schwer erklären. Eine gute Alternative zur privaten Überwachung stellt die Beauftragung einer Detektei dar. Ein bekanntes deutsches Unternehmen, das sich seit 25 Jahren mit Privatermittlungen beschäftigt, ist die Lentz Gruppe. Sie ist an zahlreichen Standorten in Deutschland sowie in Zürich und auf Mallorca präsent. Unter anderem deckt eine Detektei Köln und das Umland der Metropole ab. Aber auch in München oder Konstanz ist das Unternehmen vertreten.

In der Gesellschaft ist es noch immer recht verpönt, einen Detektiv zu beauftragen. Für einige Menschen ist dieser Beruf unseriös und seine Tätigkeiten widerrechtlich. Dabei handelt es sich jedoch um klare Missverständnisse. Zunächst ist das Berufsbild des Privatermittlers von der deutschen Industrie- und Handelskammer anerkannt. Die Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe bietet regelmäßig Kurse an, in denen sich interessierte Personen zum Privatermittler ausbilden lassen können. Für Detekteien gibt es zudem die Möglichkeit, sich zertifizieren zu lassen. Die DIN-Norm SPEC 333452 wird Firmen erteilt, die seriöse Dienste im Bereich der Privatermittlung anbieten.

Auch der Vorwurf, dass Detektive bei ihrer Arbeit gegen bestehende Gesetze verstoßen, lässt sich sehr leicht entkräften. Die Mitarbeiter der Lentz Gruppe etwa werden erst dann für einen Klienten tätig, wenn dieser ein „berechtigtes Interesse“ an der Überwachung nachweisen kann. Das heißt, dass er seinen Verdacht plausibel und ohne Widersprüche darlegen muss. Es genügt also nicht, mit der simplen Anweisung zur Detektei zu kommen, den Ehepartner zu observieren. Erst wenn die Detektive der Überzeugung sind, dass es sich um ein berechtigtes Interesse an der Klärung eines Sachverhalts handelt, werden sie aktiv. Dabei halten sie sich in jedem Fall an bestehende Gesetze und Regeln. Dies tun sie nicht zuletzt deshalb, weil Beweismittel, die illegal erworben wurden, bei einer möglichen Gerichtsverhandlung nicht verwendet werden dürfen. Somit ist es also auch im Interesse des Klienten, dass bei der Tätigkeit der beauftragen Detektive alles mit rechten Dingen zugeht. Und was die Kosten angeht: Eine seriöse Detektei legt ihrem Kunden im Vorfeld einen Kostenvoranschlag vor. Und sollte sich während des Einsatzes etwas daran ändern, kommuniziert sie dies auf transparente Art.

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