„Krone“-Ombudsfrau

Wenn es nach dem Online-Gutscheinkauf Grenzen gibt

Ombudsfrau
26.02.2020 06:00

Dass einem beim Einkaufen im Netz Grenzen gesetzt sein können, nämlich länderspezifische - diese Erfahrung musste eine Oberösterreicherin machen. Sie hatte im Onlineshop einer Modekette eine Gutscheinkarte erworben. Eine deutsche, wie sich herausstellte. Und die kann bei uns nicht eingelöst werden.

Als Barbara Z. an der Kassa der Filiale einer Modekette mit der online gekauften, elektronischen 50-Euro-Geschenkkarte bezahlen wollte, wurde diese nicht akzeptiert. „Das Kundenservice teilte nach Rückfrage mit, dass ich eine deutsche Geschenkkarte gekauft hatte“, berichtete die Oberösterreicherin. Was war passiert? Frau Z. war beim Erwerb der Geschenkkarte versehentlich auf der deutschen Internetseite des Modeunternehmens gelandet, hat dort den Gutschein gekauft.

„Laut Kundenservice gelten die Karten aber nur in Deutschland, weshalb diese weder akzeptiert, umgeschrieben, zurückgenommen und auch nicht im österreichischen Onlineshop verwendet werden können“, wandte sich Frau Z. Hilfe suchend an uns. Die Modekette sei nicht willens gewesen, hier eine Lösung zu finden.

H&M reagierte sehr kundenfreundlich
Die Ombudsfrau wandte sich deshalb an das Unternehmen H&M. Und kontaktierte wegen des Problems mit der Einlösung der deutschen Gutscheinkarte die Kollegen des Europäischen Verbraucherzentrums Österreich (EVZ). Die gute Nachricht vorweg: H&M Österreich reagierte sofort und sehr kundenfreundlich! Frau Z. bekommt nun eine Gutscheinkarte über 55 Euro.

EVZ-Kritik, dass deutsche Karte nicht akzeptiert wird
Dass die ursprüngliche Karte nicht akzeptiert wurde, sieht Reinhold Schranz vom EVZ jedoch kritisch. „H&M sehen viele Konsumenten als eine Firma und nicht als deutsches und österreichisches Unternehmen“, so der Jurist. Überdies werde auf der Webseite nur im Kleingedruckten darüber informiert, dass die Karten nur in dem Land eingelöst werden können, in dem sie gekauft wurden. Dass man die Karte in Österreich kaufen, jedoch nur in Deutschland verwenden könne, verstoße aus seiner Sicht gegen die EU-Geoblocking-Verordnung. Sein Resümee: „Entweder man informiert klar und deutlich, oder man ermöglicht die europaweite Einlösung von Geschenkkarten.“

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