"Keine Anhebung"

Finanzminister Pröll bremst bei Debatte um Grundsteuer

Österreich
16.07.2010 20:11
Finanzminister Josef Pröll hat am Freitag versucht, die neu aufgeflammte Debatte um die Grundsteuer (siehe Infobox) einzudämmen. Zwar bestätigte er Gespräche über die Neubewertung der Grundsteuer-Einheitswerte für Bauern, dies habe mit der Grundsteuer an sich aber nichts zu tun - schon gar nicht mit einer Anhebung ebendieser. Zudem wolle er nicht über Steuererhöhungen reden, solange das Sparpaket nicht vorliege, bekräftigte der Finanzminister.

Hintergrund der Debatte sind die seit Jahrzehnten nicht mehr an die aktuelle Wertentwicklung angepassten "Einheitswerte" der österreichischen Immobilien, auf deren Basis die Grundsteuer berechnet wird. Internationaler Währungsfonds, Wifo und IHS haben daher eine Neufeststellung der Einheitswerte empfohlen, was bis zu eine Milliarde Euro höhere Steuereinnahmen bringen könnte. Auch Städte und Gemeinden, die den Großteil der Einnahmen kassieren, befürworten eine moderate Reform der Grundsteuer (etwa eine Koppelung der Einheitswerte an die Inflation).

Finanzminister Pröll hat in den vergangenen Tagen allerdings mehrmals betont, er sehe keinen Grund für eine Debatte über die Grundsteuer. Zumindest über die Bemessungsgrundlage der landwirtschaftlichen Grundsteuer hat es aber offenbar bereits Gespräche zwischen Finanzministerium und ÖVP-Bauernvertretern gegeben, wie Landwirtschaftskammer-Präsident Gerhard Wlodkowski am Freitag im Ö1-"Morgenjournal" sagte: "Wir sind in Verhandlungen mit dem Finanzministerium und das Finanzministerium hat uns signalisiert, dass im Herbst bei diesem großen Steuerpaket diese ganze Geschichte 'Einheitswerte' endverhandelt wird."

"Es hat das eine mit dem anderen nichts zu tun"
Auf diesen Widerspruch zwischen seinen und Wlodkowskis Aussagen angesprochen, bestätigte Pröll am Freitag zwar die Gespräche mit der Kammer über die Neufestlegung der Einheitswerte. Dies stehe aber in keinem Zusammenhang mit der Grundsteuer, betonte Pröll, obwohl die Einheitswerte die Basis für die Steuerbemessung der Grundsteuer bilden. "Es hat das eine mit dem anderen nichts zu tun", so Pröll. Hier gehe es lediglich darum, eine "Wertfeststellung nach Ertragschancen" für den landwirtschaftlichen Grundbesitz durchzuführen.

Dass es dabei in Summe zu einer Anhebung der landwirtschaftlichen Grundsteuer kommen könnte (die Grundsteuer A hat zuletzt rund 26 Millionen Euro gebracht, Anm.), glaubt Pröll nicht. Möglich sei aber, dass die neuen Einheitswerte für einzelne Regionen höher und für andere niedriger ausfallen könnten. Hintergrund: Die letzte Bewertung der Agrar-Immobilien wurde 1988 durchgeführt, zum 1. Jänner 2010 ist eine Neubewertung gesetzlich vorgeschrieben. Pröll wollte dies ursprünglich absagen, die SPÖ hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf aber blockiert.

Beschwerde beim VfGH anhängig
Nicht beurteilen wollte Pröll, ob der Verfassungsgerichtshof eine Neubewertung auch bei den nicht-landwirtschaftlichen Immobilien (Grundsteuer B) erzwingen könnte. Diese Einheitswerte wurden zuletzt 1973 erhoben und seither pauschal um 35 Prozent angehoben. Eine Beschwerde gegen die veralteten Bemessungsgrundlagen ist beim Verfassungsgerichtshof anhängig. Pröll will dessen Entscheidung abwarten: "Ich greife dem Verfassungsgerichtshof nicht vor."

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