Bis zum Eintreffen der hochoffiziellen Gesetzeshüter ließ die Detektivin die Verdächtige fortan nicht mehr aus den Augen – im Zuge der polizeilichen Anhaltung wurden schließlich zwei Bankomatkarten sichergestellt, die nicht auf den Namen der Beschuldigten ausgestellt waren.
Außerdem konnte sie den Beamten während ihrer Einvernahme die Herkunft der Karten nicht glaubwürdig genug erklären. Verdächtig hatte sich die Frau zudem dadurch gemacht, dass sie sich bei ihren versuchten Geldbehebungen stets mit einer großen Sonnenbrille maskiert hatte. Weitere Ermittlungen sind im Gange.
Angaben gem ECG und MedienGesetz: Medieninhaber, Hersteller und Herausgeber bzw. Diensteanbieter Krone Multimedia GmbH & Co KG (FBN 189730s; HG Wien) Internetdienste; Muthgasse 2, 1190 Wien
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).