20-Jähriger verurteilt

Tiroler bei Demo in Berlin: Flasche auf Polizistin

Tirol
08.02.2020 08:00
Der schwarz gekleidete Angeklagte mit den schweren Stiefeln machte kein Geheimnis daraus, dass er zur linken Szene gehört. Dazu passte, dass es ihn sogar in den Flitterwochen (!) nach Berlin und zur berüchtigten Mai-Demonstration zog. Dabei schleuderte der Tiroler eine Bierflasche auf eine Polizistin, die verletzt wurde.

Mit leichter Verspätung erschien der 20-Jährige am Landesgericht vor Richterin Helga Moser, die bereits eine Polizeistreife zur Innsbrucker Wohnadresse des Angeklagten ausgeschickt hatte. Zunächst hätte dem jungen Mann in Deutschland der Prozess gemacht werden sollen. Dort drohen für Landfriedensbruch bis zu zehn Jahre Haft! Beim dortigen Verhandlungstermin lag der 20-Jährige aber im heimischen Krankenhaus, daraufhin wurde der Fall nach Innsbruck übergeben.

In den Flitterwochen zur Mai-Demonstration
Was war passiert? Mit seiner frisch angeheirateten Frau fuhr der Arbeitslose nach Berlin. „In Kreuzberg gibt es ein tolles Maifest, da war ich früher schon dabei. Dann sind wir auch bei der anschließenden revolutionären Demo mitgelaufen.“ Aufgrund der „Bullen“ in Kampfanzügen habe von Anfang an eine gespannte Atmosphäre geherrscht. Dass die Polizisten deshalb eine Schutzausrüstung tragen, weil sie bei den Mai-Demos seit Jahren regelmäßig mit Flaschen, Steinen und anderen Gegenständen attackiert werden, schien der 20-Jährige nicht begriffen zu haben. Als es zu Scharmützeln mit den Einsatzkräften kam, schleuderte der Tiroler zunächst eine Fahnenstange auf seine Gegner, dann eine Bierflasche. Diese traf eine Polizistin am Kopf, die trotz ihrer Ausrüstung auch noch am nächsten Tag Kopfschmerzen verspürte.

Tattoo erleichterte Identifizierung
Der vermummte Linksaktivist aus den Bergen wurde unmittelbar darauf festgenommen. In schriftlichen Aussagen bestätigten mehrere Polizisten, dass er der Flaschenwerfer gewesen sei. Seine Identifizierung erleichterte ein Tattoo zwischen Daumen und Zeigefinger der linken Hand. „Sie sind ja eigentlich kein gewalttätiger Mensch“, gestand der Staatsanwalt dem 20-Jährigen aufgrund des Vorlebens zu. Es beinhaltet zwar kleinere Delikte (Drogen), aber keine Brutalitäten. Nicht rechtskräftiges Urteil: Sechs Monate bedingte Haft und 960 Euro Geldstrafe.

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