Vorschlag der SPÖ:

Mit Strafen Teil der Parteienfinanzierung decken

Politik
07.02.2020 06:00

Geldstrafen, die Parteien zu zahlen haben, wenn sie die Wahlkampfkostengrenze überschreiten, wandern direkt ins Budget des Bundeskanzleramts - wofür sie letztlich verwendet werden, ist nicht fixiert. Das will die SPÖ ändern: Die Einnahmen sollen einen Teil der Parteienfinanzierung decken - und so den Steuerzahler entlasten.

ÖVP, FPÖ und SPÖ - sie alle haben im Zuge der Nationalratswahl 2017 die Wahlkampfkostengrenze von sieben Millionen Euro überschritten. Über die ÖVP wurde bereits eine Strafe von 800.000 Euro verhängt. Die FPÖ muss mit bis zu 569.000 Euro Strafe rechnen. Die SPÖ könnte ihre vergleichsweise moderate Überschreitung bis zu 38.000 Euro kosten.

Eingenommene Mittel fließen derzeit ins Budget des Kanzleramts 
Die durch die Geldstrafen eingenommenen Mittel fließen derzeit ins Budget des Bundeskanzleramtes - dies deshalb, da der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt die Strafen verhängt. Weil dort der amtierende Kanzler - und damit aktuell Sebastian Kurz (ÖVP) - über das Geld nach Genehmigung des Finanzministers verfügen kann, ist die SPÖ alarmiert und sieht Reformbedarf.

SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried will die Gelder zweckwidmen - und zwar soll damit ein Teil der Parteienfinanzierung, die den Steuerzahler aktuell 62 Millionen Euro jährlich kostet, finanziert werden. Eine entsprechende Gesetzesinitiative will Leichtfried im Rahmen der Nationalratssitzung Ende Februar einbringen.

Übrigens: Die Geldstrafen bei Verstößen wurden erst im Vorjahr mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und Liste Jetzt empfindlich erhöht. Jene Strafen, die der UPTS für das Jahr 2017 verhängt hat (über die ÖVP) und noch verhängen wird (über FPÖ und SPÖ), unterliegen dem altem Recht.

Sandra Schieder, Kronen Zeitung

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