Schulden-Inserate

Grüne fordern von ÖVP Rückerstattung der Kosten

Österreich
10.07.2010 09:31
816.802 Euro und 51 Cent – so viel hat sich Finanzminister Josef Pröll zwischen Ende April und Anfang Mai die Inserate über den Schuldenstand der Republik kosten lassen. Für Werner Kogler, Budgetsprecher der Grünen, handelte es sich dabei um "klassische Imagewerbung" für den Minister und Parteichef - zumal über das Ausmaß der Staatsschulden ohnehin laufend berichtet worden sei. Er fordert daher die ÖVP auf, dem Steuerzahler die Kosten für die Schulden-Kampagne des Finanzministeriums zu ersetzen.

Schließlich habe die Kampagne, die darauf aufmerksam machte, dass jeder Österreicher vom Kleinkind bis zur Großmutter 24.000 Euro Schulden habe, mit öffentlichem Informationsbedarf nichts zu tun, so Kogler.

Der Budgetsprecher sieht in der Kampagne einen klassischen Verstoß gegen die Richtlinien des Rechnungshofes. Demnach darf die werbende Form bei Regierungsinseraten nicht überwiegen, im Vordergrund muss der Informationscharakter stehen. 

Kogler spricht angesichts der Aufmachung der Inserate dagegen von "Imagewerbung" für den Finanzminister, zumal der Inhalt - nämlich das Ausmaß der Staatsschulden - zu dieser Zeit ohnehin "in jeder Zeitungsmeldung" vorgekommen sei.

Werbung nur in "Notfällen"
Die Grünen fordern darüber hinaus gesetzliche Maßnahmen gegen Regierungsinserate, weil die Empfehlungen des Rechnungshofs offenbar nicht eingehalten würden. "Da hilft kein Reden und kein Diskutieren", wirksam sei nur ein "strikter Rahmen" für derartige Einschaltungen. Demnach soll der Regierung das Werben grundsätzlich verboten sein - Ausnahmen soll es nur bei Informationen zum Wahlrecht oder in "Notfällen" geben (etwa wenn der Gesundheitsminister vor Seuchen warnt).

Porträtfotos von Ministern oder von den Politikern verfasste persönliche Texte sollen auf Inseraten überhaupt nicht mehr vorkommen. Zudem dürften bei der Informationsarbeit der Regierung nicht einzelne Medien ohne Begründung bevorzugt werden. Prüfen sollte die Einhaltung dieser Bestimmungen laufend der Rechnungshof, so Kogler in einem Entschließungsantrag.

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