Die Stadt Kloten bei Zürich hatte Mitte Juni 2010 in einer Presseaussendung mitgeteilt, dass das auf einem Staatsvertrag von 1958 basierende Verbot ab Anfang 2011 umgesetzt werde. Dieses untersagt Taxis, Limousinen und Personenwagen bis zu neun Sitzplätzen aus den beiden Nachbarländern - Österreich und Deutschland - das gewerbsmäßige Abholen von Fahrgästen an Orten, die weiter als fünf Kilometer von der deutschen und zehn Kilometer von der österreichischen Grenze entfernt liegen.
Die Durchsetzung der Regelung hatten 138 Taxifahrer am Flughafen in einer Petition eingefordert. Zürich-Kloten ist rund 100 Kilometer von der österreichischen Grenze entfernt.
Die 20 Wirtschaftsorganisationen aus Vorarlberg, Oberschwaben, Bayern, der Ostschweiz, Zürich, Schaffhausen, Aargau, Basel und Südbaden beklagten ein "fragwürdiges Verhalten" der Schweizer, das "dem Klima der grenzüberschreitenden Wirtschaftsbeziehungen abträglich" sei, und verlangten, dass das Verbot vorerst ausgesetzt werden soll.
Dann hätten die zuständigen Verkehrsministerien der drei Länder ausreichend Zeit, die Regelung auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundfreiheiten der EU zu prüfen.
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