Richtigstellung

Österreich
05.02.2020 05:59

Wir haben im November/Dezember 2019 im Rahmen der Berichterstattung zur „Ibiza“-Causa berichtet, dass die „Ex-Freundin des Detektivs“ (auch: „Übersetzerin V.“ bzw „Geliebte“) festgenommen worden sei, im Ermittlungsverfahren als Beschuldigte geführt werde und sich nach einem Dauerverhör in Untersuchungshaft befinde. Diese Äußerungen sind, wie sich nunmehr herausgestellt hat, unzutreffend.

Hierbei lag eine Verwechslung vor. Bei der Dame fand zwar eine Hausdurchsuchung statt, sie wird im Ermittlungsverfahren allerdings nicht als Beschuldigte, sondern als Zeugin geführt, wurde nie festgenommen und befand sich nie in einem Dauerverhör oder in Untersuchungshaft.

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