Grundsätzlich kommt der elektronisch überwachte Hausarrest für Personen infrage, die sozial ausreichend integriert sind und deren Strafe ein Jahr nicht übersteigt. Voraussetzung ist unter anderem ein geregelter Arbeitsablauf. Wer keiner beruflichen Tätigkeit nachkommt, muss etwa einer gemeinnützigen Beschäftigung nachgehen oder einen andersgearteten strukturierten Tagesablauf (etwa Kinderbetreuung oder Therapie) nachweisen.
Einstimmigkeit gab es auch für Entschließungsantrag, wonach es innerhalb von zwei Jahren eine Evaluierung von Anwendung und Vollzug der Maßnahme geben soll. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner begrüßte die Neuregelung. "Ich freue mich sehr, dass es jetzt hoffentlich ein neues Zeitalter im österreichischen Strafvollzug gibt", sagte sie.
Auch quer durch die Fraktionen war das Echo positiv. Heribert Donnerbauer (ÖVP) versprach sich die Senkung der Rückfallhäufigkeit, Hannes Jarolim (SPÖ) soziale Integration, Albert Steinhauser (Grüne) erhöhte Resozialisierungschancen. Walter Rosenkranz (FPÖ) pochte allerdings auf die Überprüfung der Maßnahme inklusive ihrer technischen Handhabbarkeit. Ewald Stadler (BZÖ) forderte, Einschränkungen bei Sexualstraftaten und häuslicher Gewalt nicht nur in der Ausschussfeststellung, sondern im Gesetz festzuschreiben.
Ex-FPÖ-Landeschef Jannach ausgeliefert
Als letzte Amtshandlung vor der Sommerpause hoben die Abgeordneten die Immunität des Kärntner FPÖ-Abgeordneten und Ex-FPÖ-Landesparteichef Harald Jannach auf. Ihm wird Untreue vorgeworfen. Hintergrund ist eine anonyme Anzeige im Zusammenhang mit einer Zahlung der Kärntner FPÖ an die Bundes-FPÖ knapp vor Bekanntwerden des Zusammenrückens des Kärntner BZÖ (heute FPK) und Bundes-FPÖ im Dezember 2009. Diese sei ohne Absegnung durch die Parteigremien erfolgt, so der Vorwurf. Jannach hat dies als falsch zurückgewiesen.
Gründung von Gruppenpraxen erleichtert
Zuvor hatten die Parlamentarier bereits beschlossen, dass Gruppenpraxen künftig die medizinische Versorgung in Österreich verbessern sollen. Mit diesem Ziel hat der Nationalrat gegen die Stimmen des BZÖ die Einrichtung von Ärzte GmbHs ermöglicht.
Hervorgehoben wurde von den Befürwortern der Novelle, dass durch die nun erleichterten Zusammenschlüsse von Ärzten bessere Öffnungszeiten und eine breitere regionale Versorgung zu erwarten seien, wie etwa der FPÖ-Abgeordnete Andreas Karlsböck betonte. SPÖ-Gesundheitssprecherin Sabine Oberhauser meinte, die Gruppenpraxen könnten als Schnittstelle zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten dienen.
Skepsis äußerten Grüne und BZÖ, wobei erstere der Novelle letztlich trotzdem zustimmten. Gesundheitssprecher Kurt Grünewald bemängelte jedoch bürokratische Hürden wie die komplizierte Bedarfsprüfung für die Gruppen-Praxen, was eine sehr langsame Ausbreitung von diesen befürchten lasse. Für das BZÖ meinte Ex-Sozialministerin Ursula Haubner, dass der Verwaltungsaufwand zu hoch sei und zu stark auf die Interessen der Ambulatorien Rücksicht genommen worden sei. Außerdem versteht sie nicht, wieso Ärzte andere Ärzte nicht anstellen dürfen.
Vereinfachung für Eröffnung von Schanigärten
Vereinfachungen soll es auch für Wirte geben. Wer als Gastronom einen Gastgarten errichten will, braucht dafür künftig in vielen Fällen keine Genehmigung mehr. Unter gewissen Voraussetzungen (maximal 75 Plätze, Schutz von Anrainerinteressen) reicht eine Anzeige bei der Behörde aus. Die entsprechende Novelle der Gewerbeordnung erhielt Zustimmung von SPÖ, ÖVP und BZÖ.
Auch für die Öffnungszeiten gibt es nun eine generelle Regelung. In Zukunft dürfen Gastgärten auf öffentlichem Grund von 8 bis 23 Uhr geöffnet sein; auf Privatgrund von 9 bis 22 Uhr. Darüber hinaus können die Gemeinden per Verordnung abweichende Öffnungszeiten festlegen. Einerseits kann es so zu Einschränkungen kommen, wenn sich zum Beispiel Krankenhäuser, Altersheime oder Theater in der Nähe des Gastgartens befinden. Andererseits ist in Tourismusorten eine Ausweitung auf 24 Uhr möglich.
Laut der Novelle kann ein Gastgarten, der sich wiederholt nicht an die Auflagen hält, nach einmaliger Ermahnung durch die Behörde geschlossen werden, ohne dass die Behörde vorher neue Auflagen verhandeln muss. Bisher konnte eine aufrechte Betriebsanlagengenehmigung in vielen Fällen nur durch ein langwieriges Sanierungsverfahren entzogen werden, das sich teils über Monate oder gar Jahre hinzog.
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