Mordfall Stefanie P.

Anwältin der Familie: “Sie war von ihm abhängig”

Österreich
09.07.2010 08:44
Im Mordfall der 21-jährigen Wienerin Stefanie P. haben sich jetzt erstmals die Hinterbliebenen des getöteten Mädchens zu Wort gemeldet. Die Anwältin der Familie lässt dabei kein gutes Haar am Hauptverdächtigen Philipp K., der seine Ex-Freundin getötet und ihre Leiche zerstückelt haben soll. Der 22-jährige Student (li.) soll Stefanie P. misshandelt und von ihr 25.000 Euro erpresst haben. Sie sei von ihm "abhängig" gewesen und er habe sie regelmäßig mit Drogen "abgefüllt".

K. habe die junge Frau im Februar 2009 dazu verleitet, ihm Geld zu geben, das eigentlich für die Zukunft von Stefanie und ihrer Schwester vorgesehen war, so Anwältin Gabriele Herberstein. Die Familie werde sich einem möglichen Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließen, sagte Herberstein.

25.000 Euro erpresst
Das erpresste Geld stammte von einer Großtante, die für die Zukunft der beiden Schwestern Sparbücher angelegt hatte. Die jungen Frauen wussten das Losungswort der jeweils anderen. K. soll auf Stefanie Druck ausgeübt zu haben, ihm das Geld der Sparbücher auszuhändigen, was dann offenbar auch geschah. Die Anwältin wurde damals von der Familie beauftragt, das Geld zurückzuholen. Philipp K. habe ein Schuldschreiben in der Höhe von 450 Euro anerkannt und auch an die Großtante zurückbezahlt.

Zudem sollte der 22-Jährige ein Umgangsverbot unterschreiben, da er schon vor der Bluttat gegenüber der 21-Jährigen gewalttätig gewesen sein soll. "Er sollte sich von Steffi und auch ihrer Schwester fernhalten", sagte Herberstein, da die Familie befürchtete, dass er auch vor der zweiten Tochter nicht haltmachen wird. "Die beiden Schwestern hatten ein sehr inniges Verhältnis." Das Umgangsverbot hat der junge Mann ebenfalls unterschrieben. Andernfalls hätte die Rechtsvertreterin gegen ihn "rechtliche Schritte eingeleitet".

Misshandelt und "regelmäßig abgefüllt"
Mehrfach seien an dem Mädchen von Dritten die Spuren der Misshandlungen des 22-Jährigen festgestellt worden. Beim Kauf eines Ballkleides habe sogar eine Verkäuferin die blauen Flecken bemerkt, die so "gravierend waren, dass man sich so in einem Ballkleid nicht zeigen konnte", erzählte Herberstein. Stefanie hatte einen Handabdruck auf ihrem Oberarm, sie sei von blauen Flecken übersät gewesen, das sei "für Dritte ersichtlich" gewesen.

Bevor Stefanie den 22-Jährigen kennengelernt hatte, sei sie ein "ganz normales Mädchen" gewesen. Zwischen dem Opfer und dem mutmaßlichen Täter habe eine Art Abhängigkeit bestanden, glaubt die Anwältin. Die junge Frau habe depressive Verstimmungen gehabt und hätte in der Vergangenheit auch einige Selbstmordversuche unternommen, doch ein - von Dritten kolportiertes - Borderline-Syndrom sei nie diagnostiziert worden. "Die Psychopharmaka, die da im Spiel waren, kamen von ihm", sagte Herberstein. K. habe Stefanie "regelmäßig abgefüllt". In diesem Zustand habe die 21-Jährige im Freundeskreis oft wirre Geschichten erzählt.

Klage wegen Bilder aus Sexvideo
Die Familie stehe "unter massivem Schock". Die Mutter, die Großtante und die Schwester des Opfers werden sich aber dem möglichen Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließen. Zudem behält sich die Anwältin rechtliche Schritte vor, gegen Bilder eines Sexvideos, das kürzlich in einer Zeitung gezeigt wurde, vorzugehen.

Der Anwalt des mutmaßlichen Täters, Ernst Schillhammer, war am Donnerstagabend für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

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