Schöffen & Geschworene

Immer weniger Steirer wollen Laienrichter sein

Steiermark
01.02.2020 06:00

Immer weniger Steirerinnen und Steirer sind dazu bereit, bei Gericht die Aufgabe eines Geschworenen oder Schöffen zu übernehmen - dabei ist das eigentlich eine Bürgerpflicht. Am Grazer Landesgericht für Strafsachen etwa mussten im vergangenen Jahr zahlreiche Verhandlungen vertagt werden, weil Laienrichter fehlten.

Rund 330 Schöffen- und Schwurgerichtsverfahren wurden 2019 am Grazer Landesgericht für Strafsachen verhandelt: „Dafür die nötigen Laienrichter zu finden, wird immer schwieriger“, weiß Gerichtssprecherin Barbara Schwarz. Gründe dafür gibt es mehrere: „Die Verfahren werden immer länger, das wollen sich viele nicht antun. Außerdem werden die Fälle auch komplexer und viele trauen es sich nicht zu, da ein Urteil zu fällen“, so Schwarz. Ausgewählt werden können unbescholtene Staatsbürger zwischen 25 und 65 Jahren.

Hohe Strafen drohen
Um etwa sicher zu gehen, dass bei einem Schöffengerichtsverfahren die zwei nötigen Schöffen vor Ort sind, werden mittlerweile bis zu sechs Personen bestellt. Wer nicht erscheint, riskiert eine Strafe von bis zu 1000 Euro. „Wir exekutieren das aber nicht, weil wir dann die Leute endgültig vertreiben würden“, erläutert sie.

„Eine demokratische Errungenschaft“
Vielmehr setzt man darauf, die Steirer an ihre Bürgerpflicht zu erinnern, die „ja auch eine demokratische Errungenschaft ist“, erklärt Schwarz. „In vielen totalitären Systemen ist eine derartige Einbindung der Bevölkerung nicht denkbar.“ Außerdem steht zur Diskussion, das System der Laien-Gerichtsbarkeit zu reformieren: „Das Gesetz stammt aus dem Jahr 1991 und ist nicht mehr zeitgemäß.“

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