Das Konkursverfahren der Gaißauer Bergbahn GmbH ist um ein Kapitel reicher: Bei der ersten Tagsatzung am Landesgericht Salzburg am Mittwoch erkannte Masseverwalter Wolfgang Hochsteger Forderungen in Höhe von 540.000 Euro an - nicht aber die Liftabtragungskosten in Höhe von 1,2 Millionen Euro, die von einem Gläubiger angemeldet wurden!
„Ich habe die Forderung bestritten, damit ist sie nicht rechtskräftig. Das Gericht muss entscheiden, ob sie zulässig ist. Also ob es ein Gesetz gibt, welches besagt, dass die öffentliche Hand die Abbruchkosten tragen muss“, erklärt Hochsteger. Die Forderungen ist von der öffentlichen Hand vor zwei Tagen gestellt worden, sagt der Halleiner Rechtsanwalt.
Der chinesische Mehrheitseigentümer und Geschäftsführer Zhonghui Wang ließ sich bei der Verhandlung nicht blicken.
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