Neues im Jahr 2020

Konsumenten müssen sich auf Änderungen einstellen

Oberösterreich
28.12.2019 17:00

Das neue Jahr bringt viel Positives für Konsumenten: Schädliche Stoffe werden sowohl aus Textilien als auch von den Kassenzettel verbannt, das Plastiksackerl-Verbot tritt mit Jahresbeginn in Kraft.

Kassenzettel: Bons nur noch ohne schädliches BPA
Bisphenol A (BPA) ist in unzähligen Alltagsprodukten wie Bodenbelägen, beschichteten Konservendosen, Lebensmittelverpackungen, Trinkflaschen aus Polycarbonat oder Thermopapier von Kassenzetteln zu finden. Seit 2017 von der Europäischen Chemikalienagentur wegen seiner schädlichen Wirkung auf das Hormonsystem als besonders besorgniserregender Stoff für Mensch und Umweltorganismen eingestuft, wird dem Einsatz der Chemikalie mit verschärften Grenzwerten und Verboten begegnet. So ist ab dem 2. Januar 2020 die Verwendung von Bisphenol A als Farbentwickler in Thermopapier von Bon-Rollen und Waagen-Etiketten aus Gründen des Gesundheitsschutzes verboten. Händler müssen ihren Bestand an Thermoetikettenpapieren, die BPA enthalten, bis Ende 2019 aufgebraucht haben. Die Pflicht zum Einsatz von BPA-freiem Thermopapier gilt für Einzelhändler, Tankstellen, aber beispielsweise auch für Ticketcenter.

Lebensmittel: Neue Vorschriften zur Herkunftsangabe
Die Herkunft der Primärzutat bei Lebensmitteln ist ab 1. April 2020 zwingend zu deklarieren, wenn zwar die Herkunft des Lebensmittels angegeben ist, diese aber von der Herkunft der Primärzutat abweicht. Primäre Zutaten sind jene, die den Hauptbestandteil des Lebensmittels ausmachen oder die man üblicherweise damit assoziiert. Ein Beispiel: Bei einem Erdbeerjoghurt mit rot-weiß-roter Fahne auf der Verpackung ist die Herkunft der Milch (= Hauptzutat) und/oder der Erdbeeren (= mit dem Lebensmittel assoziierte Zutat) anzugeben, wenn Milch und/oder Erdbeeren nicht aus Österreich stammen. Damit wurde eine langjährige Forderung der Konsumentenschützer der AK OÖ erfüllt, damit sich Konsumenten/-innen über die Herkunft von Lebensmitteln informieren können.

Weichmacher: Verbot von vier krankmachenden Phthalaten in Alltagsprodukten
Ob Schwimmhilfen oder Tierfiguren, Gummistiefel und Kopfhörerbügel, Kabel, Lacke, Bodenbeläge, Duschvorhänge oder Plastikgeschirr: Erst durch Phthalat-Weichmacher erhalten diese Produkte ihre elastischen Eigenschaften. Für vier dieser Weichmacher gilt ab dem 7. Juli 2020 ein zulässiger Grenzwert von 0,1 Prozent, wenn sie bei der Herstellung von Alltagsgegenständen zum Einsatz kommen. Der Grenzwert gilt sowohl für die Verwendung als Einzelsubstanz als auch für die Summe der vier Weichmacher DEHP, DBP, BBP und DIBP. Diese Stoffe wirken nachgewiesenermaßen auf das Hormonsystem, können die menschliche Fortpflanzungsfähigkeit beeinflussen und sich schädlich auf die Entwicklung von Kindern im Mutterleib auswirken.

Textilien: Strengere Grenzwerte für 33 krebserregende Substanzen
Ab 1. November 2020 werden 33 krebserregende Substanzen in Textilien, die mit der Haut in Berührung kommen, sowie in Schuhen zum „Auslaufmodell“: Die EU hat für chemische Stoffe, die bekanntermaßen bzw. wahrscheinlich beim Menschen krebserregend sind, niedrigere Grenzwerte für deren Einsatz etwa in Bekleidung, Bettwäsche, Sportkleidung, Taschen, wiederverwendbare Windeln oder auch Polsterungen festgeschrieben. Die strengeren Vorgaben gelten etwa für Cadmium, Chrom, Arsen, Blei und deren Verbindungen, aber auch für Benzol und weitere Stoffe.

Motorbezogene Versicherungssteuer: Zuschläge für unterjährige Zahlung fallen
Mit 1. Oktober 2020 wird eine konsumentenpolitische Forderung der AK Oberösterreich umgesetzt: Die motorbezogene Versicherungssteuer wird mit der Kfz-Haftpflichtversicherungsprämie abgeführt. Für Fahrzeuge, die nach dem 30. September 2020 erstmalig zugelassen werden, entfallen die Zuschläge für die motorbezogene Versicherungssteuer bei halbjährlicher Zahlung (bisher 6 Prozent), bei vierteljährlicher Zahlung (bisher 8 Prozent) und bei monatlicher Zahlung (bisher 10 Prozent). Ab 01.10.2020 wird in der Bemessungsgrundlage auch der CO2-Ausstoß des Fahrzeugs berücksichtigt. Für Erstzulassungen bis 30.9.2020 wird die motorbezogene Versicherungssteuer noch nach der Leistung (kW) des Verbrennungsmotors berechnet und auch die Unterjährigkeitszuschläge werden noch verrechnet.

Plastiksackerl-Verbot
Mit Jahresbeginn tritt das Verbot von Plastiksackerl in Kraft, nur noch Restbestände dürfen abverkauft werden. Nach einer Übergangsfrist sind die gewohnten Plastiksackerl im österreichischen Handel dann spätestens mit Ende 2020 Geschichte. Kompostierbare Obst- und Gemüsebeutel wird es aber weiter geben.

Käfighaltung für Legehühner
Auch die letzten Überbleibsel der Käfighaltung für Legehühner werden verboten. In Österreich werden ausgestaltete Käfige mit dem 2020 in Kraft tretenden Verbot endgültig Geschichte sein, wobei nur noch ein Prozent der Hühner in Österreich derart grausam gehalten werden. In anderen europäischen Ländern sieht es aber noch ganz anders aus: In Litauen leben jährlich 96 Prozent bzw. 2,67 Millionen Hennen in Käfigen, in Spanien 88 Prozent bzw. 41 Millionen.

Digitale Vignette als Abo
Ab der digitalen Vignette 2020 kann ein Abo-Service der Asfinag in Anspruch genommen werden. Die Jahresvignette wird dabei automatisch um ein Jahr verlängert. Rechtzeitig vor Gültigkeitsbeginn Ihres neuen Abos erhalten Sie eine E-Mail von der Asfinag über Ihre Abo-Verlängerung. Die Abbuchung Ihrer Abo-Verlängerung erfolgt pünktlich und automatisch von Ihrem hinterlegten Zahlungsmittel. Das Abo ist jederzeit ohne Angaben von Gründen kündbar. Es sollte jedenfalls bei einem Wechsel des Kennzeichens gekündigt werden

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