Der Unternehmer war Anfang Juni in Gaißau mit seinem Klein-Lkw unterwegs. Nur Sekunden hatte er laut eigener Aussage nicht auf die Fahrbahn geschaut. Dann passierte der Unfall. Der 42-Jährige fuhr eine Radfahrerin am rechten Fahrbahnrand nieder. Die Radlerin erlag daraufhin ihren schweren Verletzungen.
Am Montag nahm der Mann auf dem Anklagestuhl vor Richterin Anna-Sophia Geisselhofer Platz. „Es war der größte Fehler meines Lebens“, schluchzte der Angeklagte. Er habe die Radlerin übersehen. Bereits im Vorfeld hatte er ein Marterl für sie an der Unfallstelle errichtet. Geisselhofer verurteilte ihn nicht rechtskräftig wegen fahrlässiger Tötung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 2160 Euro und drei Jahren Probezeit. Es liege kein „schwerer Sorgfaltsverstoß“ vor.
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