Schärferes Gesetz

Salzburg nimmt die illegale Vermietung ins Visier

Salzburg
04.12.2019 08:00
Das Land macht jetzt gegen die illegale Vermietung über Internetplattformen und Zweitwohnsitze ernst: Nächste Woche wird im Landtag das neue Nächtigungsabgabengesetz mit einer Registrierungspflicht beschlossen. Auch gegen illegale Zweitwohnsitze geht das Land weiter vor um Druck vom Wohnungsmarkt zu nehmen.

Zu wenige und zu teure Wohnungen machen den Salzburgern das Leben schwer. Zwar gibt es genügend Wohnraum, dieser wird aber gerne und gewinnbringend illegal vermietet oder dient als Anlageobjekt und bleibt leer. Beide Probleme will die Landesregierung in den Griff bekommen. Mit dem Nächtigungsabgabengesetz wird der illegalen Vermietung, wie zum Beispiel über Airbnb, ein Riegel vorgeschoben. Durch eine Registrierungspflicht für die Vermieter wird eine kontrollierbare Abgabenpflicht geschaffen. Orts- und Kurtaxe wurden in einem Regelwerk vereint. Gemeinden selbst können die Abgaben noch bis zu 30 Prozent erhöhen. „Wir haben damit eine Vorreiterrolle in Österreich“, sagt Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP). Das Gesetz wir heute im Landtag behandelt und am kommenden Mittwoch beschlossen. Frühestens am 1. Februar 2020 könnte es dann in Kraft treten.

Bereits mit Jahresbeginn wird es eine weitere Novelle im Raumordnungsgesetz geben. Eine Kennzeichnungspflicht für Appartementhotels wird eingeführt. Diese können dann nur noch auf bereits für den Zweck ausgewiesenen Flächen entstehen. Damit sollen versteckte Zweitwohnsitze verhindert werden. Bis Jahresende müssen Zweitwohnsitze in Salzburg gemeldet werden.

Mit den Maßnahmen soll etwas Druck vom Wohnungsmarkt genommen werden. Alleine in der Stadt Salzburg stehen nach Schätzungen mehr als 7000 Wohnungen leer. „Daher sollte man über eine Zweitwohnsitz- und Leerstandabgabe nachdenken“, so Haslauer.

Schon bald werden die Gemeinden Hilfe in Rechtsfragen bekommen: In der Abteilung 10 wird mit der Stabstelle ein Kompetenzzentrum mit einem Juristen eingerichtet.

Felix Roittner

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