Es ging um Pakete mit Heroin, Crystal Meth, Kokain und MDMA, die aus Kanada und Holland bei der Wohnadresse des Angeklagten landeten. Sieben Bestellungen im Darknet, bezahlt mit Bitcoins, listete die Anklage auf – es ging um eher niedrigere Mengen, die aber die gesetzlichen Grenzmengen eindeutig überschritten.
Zu Prozessbeginn nicht geständig
Zu Prozessbeginn im September bestritt der gelernte Bäcker die Vorwürfe und forderte über seinen Verteidiger Kurt Jelinek einen Freispruch: Er habe die Bestellungen nicht in Auftrag gegeben, sondern ein Angehöriger. Dieser bestritt dies. Und Zeugen, wie seine Ex, belasteten den 27-Jährigen.
Zelle statt Fußfessel
Die erste Bestellung datiert vom 3. Juli 2018 – seinem ersten Tag im elektronischen Hausarrest. Sechs weitere folgten demnach bis Anfang November. Seither sitzt er wieder im Gefängnis.Und wird dort auch eine längere Zeit bleiben: Richterin Gabriele Glatz sprach den zweifachen Vater in großen Teilen der Anklage für schuldig. Zwei Jahre Haft plus zehn Monate aus dem Widerruf der alten Strafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Übrigens: Eine Fußfessel ist per Gerichtsbeschluss nicht mehr möglich . . .
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