Die Lebensweise der Biber mit eifrigen Nage-, Grab- und Dammbautätigkeiten kann in Widerspruch zu anderen Interessen stehen. Die putzigen Tiere verursachen dabei vor allem in der Landwirtschaft Schäden. Manchmal beschädigen sie Hochwasserschutz-Anlagen. Präventionsmaßnahmen wie etwa Einzelbaumschutz mittels Gittern beziehungsweise Anstrichen oder die Abzäunung betroffener Flächen können Abhilfe schaffen – und werden landesweit intensiv in Anspruch genommen. Wenn durch Biber Gefährdungen oder Schäden verursacht werden, die durch Prävention nicht bewältigt werden können, hat die Landesregierung die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um zusätzliche Maßnahmen umsetzen zu können. Es handelt sich dabei sich dabei etwa um das Entfernen von Biberdämmen ebenso wie Eingriffe in die Biberpopulation.
Lukas Lusetzky/Mark Perry, Kronen Zeitung
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