Die Situation während der WM ist für einen passionierten Fußball-Fan wahrlich keine einfache. Denn ohne ausdrückliche oder stillschweigend erteilte Zustimmung des Arbeitgebers ist es dir grundsätzlich nicht gestattet, die WM während der Arbeitszeit mitzuverfolgen, so Mag. Günter Köstelbauer, Arbeitsrechtexperte der AK Wien. Und das gilt sowohl für Radioberichte, Internet als auch eine TV-Übertragung, denn du bist als Arbeitnehmer dazu verpflichtet, deine vertraglich vereinbarte Tätigkeit während der Arbeitszeit auch zu erbringen. Das Ansehen eines Matches wird eher in Ausnahmefällen als vereinbarte Tätigkeit zu definieren sein, es sei denn, du bist zufällig Sportreporter.
Erlaubtes bleibt erlaubt
Generell gelten jedoch jene Regeln, die während des übrigen Jahres auch Gültigkeit haben: Wird am Arbeitsplatz üblicherweise Radio im Hintergrund gehört bzw. läuft nebenbei ein Fernsehgerät, so ist die Mitverfolgung möglich. Du solltest jedoch in jedem Fall darauf achten, dass deine Arbeitsleistung dadurch nicht beeinträchtigt wird. Dasselbe gilt fürs Surfen im Netz: Informationsbeschaffung über diesen Weg ist nur zulässig, wenn dies auch normalerweise erlaubt ist. Der Arbeitgeber hat das Recht, die private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz zu verbieten – ist dies in eurem Unternehmen der Fall, dann besteht auch während der WM keine Ausnahme. Ist die private Nutzung in Maßen erlaubt, dann wird dies auch während der WM gelten. Achte jedoch darauf, dass du die Erlaubnis nicht überstrapazierst, sonst drohen Konsequenzen.
Welche Konsequenzen sind möglich?
Entschließt du dich, trotz eines ausdrücklichen Verbots deines Arbeitgebers ein Match mitzuverfolgen, dann kann dieses Verhalten sogar eine Entlassung rechtfertigen, warnt Köstelbauer. Ist das Verbot nicht ausdrücklich ausgesprochen worden, muss dich dein Arbeitgeber vorab verwarnen. Beim zweiten Verstoß droht jedoch ebenfalls eine Entlassung.
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