Es ist WM-Zeit!

So viel Fußball ist im Büro (nicht) erlaubt

Wirtschaft
07.06.2010 19:04
Zahlreiche Fußball-Fans fiebern dem sportlichen Großereignis des Jahres entgegen: Am 11. Juni startet die Fußball-WM in Südafrika. Und wer zu dieser Zeit nicht gerade Urlaub hat, wird zwangsläufig in eine Zwickmühle geraten: Was tun, wenn ein spannendes Match blöderweise genau in deiner Arbeitszeit übertragen wird? krone.at hat zu diesem Thema einen Experten der Arbeiterkammer Wien zu Rate gezogen – Tipps, was zum Thema WM erlaubt und was verboten ist, erfährst du hier.

Die Situation während der WM ist für einen passionierten Fußball-Fan wahrlich keine einfache. Denn ohne ausdrückliche oder stillschweigend erteilte Zustimmung des Arbeitgebers ist es dir grundsätzlich nicht gestattet, die WM während der Arbeitszeit mitzuverfolgen, so Mag. Günter Köstelbauer, Arbeitsrechtexperte der AK Wien. Und das gilt sowohl für Radioberichte, Internet als auch eine TV-Übertragung, denn du bist als Arbeitnehmer dazu verpflichtet, deine vertraglich vereinbarte Tätigkeit während der Arbeitszeit auch zu erbringen. Das Ansehen eines Matches wird eher in Ausnahmefällen als vereinbarte Tätigkeit zu definieren sein, es sei denn, du bist zufällig Sportreporter.

Erlaubtes bleibt erlaubt
Generell gelten jedoch jene Regeln, die während des übrigen Jahres auch Gültigkeit haben: Wird am Arbeitsplatz üblicherweise Radio im Hintergrund gehört bzw. läuft nebenbei ein Fernsehgerät, so ist die Mitverfolgung möglich. Du solltest jedoch in jedem Fall darauf achten, dass deine Arbeitsleistung dadurch nicht beeinträchtigt wird. Dasselbe gilt fürs Surfen im Netz: Informationsbeschaffung über diesen Weg ist nur zulässig, wenn dies auch normalerweise erlaubt ist. Der Arbeitgeber hat das Recht, die private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz zu verbieten – ist dies in eurem Unternehmen der Fall, dann besteht auch während der WM keine Ausnahme. Ist die private Nutzung in Maßen erlaubt, dann wird dies auch während der WM gelten. Achte jedoch darauf, dass du die Erlaubnis nicht überstrapazierst, sonst drohen Konsequenzen.

Welche Konsequenzen sind möglich?
Entschließt du dich, trotz eines ausdrücklichen Verbots deines Arbeitgebers ein Match mitzuverfolgen, dann kann dieses Verhalten sogar eine Entlassung rechtfertigen, warnt Köstelbauer. Ist das Verbot nicht ausdrücklich ausgesprochen worden, muss dich dein Arbeitgeber vorab verwarnen. Beim zweiten Verstoß droht jedoch ebenfalls eine Entlassung. 

Um eine derart ernste Folgen zu vermeiden, empfiehlt der Arbeitsrechtexperte, vorab abzuklären, inwieweit eine Mitverfolgung der WM wirklich erlaubt ist, und eine Regelung mit dem Vorgesetzten zu treffen. Eine Möglichkeit wäre, die Arbeitszeit zu unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen - auch das bedarf allerdings der Zustimmung deines Vorgesetzten. Versuche, deinem Chef das gemeinsame Mitverfolgen eines Matches als Motivationsförderung zu verkaufen, die das Team zusammenschweißt. Vielleicht hast du ja Glück und dein Chef ist selbst ein verkappter Fußballnarr. Nutzt alles Reden nichts, dann bleibt dir nur mehr, dir einen Zeitausgleich zu verhandeln oder ganz freizunehmen.
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