Im zweiten Anlauf zum Prozess gegen eine 31-Jährige, die von ihrem „Geliebten“ so lange Geld gefordert hatte, bis sich der Mann das Leben nahm, fiel das Urteil in Ried strenger aus: drei Jahre Gefängnis, davon 12 Monate unbedingt, nicht rechtskräftig.
Die Angeklagte soll gedroht haben, ihr Opfer zu verraten. Der Mann (30) hatte für sie 10.000 Euro aus der Feuerwehr-Kasse abgezweigt. Insgesamt sollen 98.650 Euro geflossen sein. Ins Rollen gebracht hat den Fall die Mutter des Opfers, nachdem sie verdächtige Nachrichten am Handy ihres Sohnes entdeckt hatte. Die Anklage von Staatsanwältin Petra Stranzinger ging davon aus, dass die Erpressung den Selbstmord zur Folge hatte. Das erste Urteil - 30 Monate teilbedingte Haft - wurde aufgehoben. Auch gegen den neuen Schuldspruch - angeklagt waren Erpressung und schwerer Betrug - erhoben die Angeklagte, aber auch die Staatsanwältin, Berufung!
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