Geleugnet bis zuletzt

Frauen vergewaltigt – Türke (46) zu 10 Jahren verurteilt

Tirol
31.05.2010 19:30
Ein in Innsbruck ansässiger Pizzakoch hat schon einmal, in Salzburg, wegen Vergewaltigung vor Gericht gestanden. Er entkam der Verurteilung aus Mangel an Beweisen. Doch bei zwei Fällen, in denen er laut Anklage zwei Tirolerinnen brutal vergewaltigte, war die Beweiskette lückenlos. Der Mann wurde am Montag zu zehn Jahren verurteilt.

Der verheiratete Türke (46), Vater von vier Kindern, der am Innsbrucker Landesgericht vor Richter Peter Friedrich stand, bekannte sich "ein bisschen schuldig". "Was heißt das?" fragte ihn der Richter. Antwort: "Im zweiten Fall betrat ich die Wohnung der Frau", so der Angeklagte.

Nun, Hausfriedensbruch wurde dem Mann von Staatsanwältin Renate Nötzold nicht vorgeworfen. Am 4. September 2009 habe er gegen 2 Uhr Früh eine angeheiterte Frau in den Lagerraum eines Szene-Lokals in der Innsbrucker Bogenmeile gezerrt. Und sie dort über zwei Stunden brutal vergewaltigt. "Der Angreifer quälte und erniedrigte sein Opfer in besonderer Weise", steht in der Anklage. Nach diesem Vorfall war der Mann gar nicht in Untersuchungshaft gekommen, sondern wurde auf freiem Fuß angezeigt.

Opfern gedroht, sie umzubringen
Am 28. Februar 2010 hat der Türke laut Anklage eine zweite Frau schwer misshandelt. Er trat die Wohnungstüre einer Nachbarin ein und vergewaltigte die Frau, die halb nackt in ihrem Bett lag.

"In beiden Fällen drohte der Angeklagte seinen Opfern sie umzubringen, falls sie zur Polizei gehen", sagte die Staatsanwältin.

Die psychiatrische Gutachterin, Karin Treichl, bescheinigte dem Angeklagten eine ausgeprägte Persönlichkeitsstörung. Zudem bestehe die Gefahr, dass der Mann weitere sexuelle Gewaltdelikte begeht. Es wurde daher der Antrag auf Einweisung in eine geschlossene Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gestellt.

Der Angeklagte beurteilte diese Vorwürfe so: "Ich rührte die Frau nicht an", sagte er im 1. Fall. Vor der Polizei hatte er noch gestanden: "Wir hatten Sex, aber alles war freiwillig." 2. Fall: Er habe die unverschlossene Tür nicht aufgetreten und freiwilligen Sex mit der Frau gehabt. Das Gericht sah es anders: zehn Jahre Haft, Urteil nicht rechtskräftig.

von Hans Licha, Tiroler Krone

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