Folgt Empfehlung:

LH Stelzer hat Braunaus BH-Chef Wojak abberufen

LH Thomas Stelzer (ÖVP) hat am Dienstag Georg Wojak als Bezirkshauptmann von Braunau abberufen. Er folgte damit einer einstimmigen Empfehlung der Kommission, die Wojaks Führungskompetenz negativ beurteilt hat. Er bekommt aber eine andere, gleich bezahlte Aufgabe. Wojak ist „entsetzt und sehr traurig“.

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Stelzer ließ es sich immerhin nicht nehmen, Wojak höchstpersönlich in einem Gespräch über seine Abberufung als Bezirkshauptmann zu informieren. Nicht nur die Kommission beschloss einstimmig die Empfehlung zur Abberufung, auch die (zentrale) Personalvertretung der Landesverwaltung sprach sich einstimmig und fraktionsübergreifend dafür aus.

Bekommt neue Aufgabe zugeteilt
Die Abberufung von Georg Wojak als Bezirkshauptmann von Braunau hat nicht automatisch zur Folge, dass das Dienstverhältnis mit dem Land Oberösterreich aufgelöst wird. LH Stelzer betont: „Mir tut diese Situation persönlich Leid. Er hat - trotz der jüngsten negativen Entwicklungen - auch gute Dienste für das Land Oberösterreich geleistet. Ich werde ihm daher neue Aufgaben zuteilen.“,

Keine Gehaltseinbuße für Wojak
Wojak soll vor allem bei der Gestaltung des Gedenkjahres 2020 (75 Jahre Kriegsende), mitwirken oderseine Expertise in projektbezogene Tätigkeiten im Umfeld der Stiftung Hartheim einbringen. Gehaltseinbußen würde er keine erleiden. Natürlich müsse man die Situation aber dann neu bewerten, sollte ein Gericht zur Entscheidung gelangen, dass strafbares Handeln von Georg Wojak vorliegt, so der Landeshauptmann.

Zieht Wojak zum Arbeitsgericht?
„Ich bin entsetzt und sehr traurig“, war gestern Wojaks erste Reaktion. Er seiallen Menschen, die ihn unterstützten, dankbar - insbesondere den 41 von46 direkt gewählten Bürgermeistern des Bezirks, die zu ihm gehalten hätten. Ob der 59-Jährige sich der neuen Aufgabe, die ihm Stelzer zuteilen will, widmen werde oder doch vor das Arbeitsgericht ziehen werde, will er mit seinem Anwalt Bruno Binder besprechen.

Abberufung sei „gesetzwidrig“
Dieser verweist darauf, dass die Abberufung aus mehreren Gründen gesetzwidrig sei und das Arbeitsgericht „die erste Instanz, bei der Wojak hoffen kann, dass sie sich objektiv mit den Vorwürfen gegen ihnauseinandersetzen würde“.

Werner Pöchinger, Kronen Zeitung

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