Nach diversen Festen

Wahlsonntag: Bitte nüchtern zur Urne!

Kärnten
29.09.2019 09:00

- Bis 1979 galt noch striktes Alkoholverbot.
- Bis 1992 war die Wahlbeteiligung Pflicht.

Endlich ist dieser endlose Wahlkampf überstanden. Am St. Veiter Wiesenmarkt, dem Käsefest in Kötschach oder dem Apfelfest in St. Georgen (und wohl etlichen anderen Lokalen in der Republik) darf man sich über eine Novelle zur Nationalrats-Wahlordnung freuen, die 1979 beschlossen wurde. Bis dahin galt nämlich das Gesetz vom 18. Dezember 1918 über die Wahlordnung für die Nationalversammlung für den Staat DeutschÖsterreich: „Der Ausschank von geistigen Getränken ist am Wahltage sowie am Tag davor verboten.“

Strafen gab es dann ab dem Jahr 1923. Ein Verstoß wurde mit einer Zahlung von bis zu einer Million Kronen oder gar mit bis zu 14-tägigem Arrest geahndet. Aber nicht nur nüchtern musste man jahrzehntelang sein, es galt buchstäblich auch die staatsbürgerliche Pflicht. Mit Betonung auf Pflicht. Ab 1986 mussten die Kärntner wählen gehen. Aber nur bis 1992, da wurde die Wahlpflicht in allen Bundesländern aufgehoben.

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