Gelten für das Verschicken von Wahlkarten besondere Regeln?
Sie müssen nicht als RSa-Briefe, die nur persönlich zugestellt, oder RSb-Briefe verschickt werden. Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass es reicht, sie eingeschrieben aufzugeben. Es muss also vor allem der Versand und nicht der Empfang bestätigt werden.
Melden sich bei Ihnen viele Bürger, deren Wahlkarten abhanden gekommen sind?
Bei uns als Landeswahlbehörde kommt das nicht oft vor. In den Gemeinden, vor allem in der Stadt, gibt es aber immer wieder Fälle. Vor allem die Zustellung an Auslandsösterreicher ist schwierig. So kommen etwa aus den USA ein, zwei Monate nach der Wahl immer wieder Wahlkarten zurück.
Was können die Betroffene tun, wenn eine Wahlkarte tatsächlich verschwunden ist?
Das Gesetz regelt klar, dass die Wahlbehörde keinesfalls ein zweites Mal eine Wahlkarte ausstellen darf. Das System der Briefwahl ist daher von einem funktionierenden Postsystem abhängig.
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