„Krone“-Ombudsfrau

Karenzgeld spießte sich bei „Heim 1. Ordnung“

Ombudsfrau
23.09.2019 06:00

Probleme bei der Beantragung von Kinderbetreuungsgeld hatte eine Leserin aus Niederösterreich. Die zuständige Krankenkasse verlangte von ihr nämlich ein behördliches Dokument, welches ihr aber bei Gericht nicht ausgestellt werden konnte…

Leserin Maria T. aus Niederösterreich ist verheiratet und hat mit ihrem Mann einen gemeinsamen Sohn. Aber das Ehepaar lebt an getrennten Hauptwohnsitzen. Das wurde für die junge Mutter zum Problem, nachdem sie das Kinderbetreuungsgeld beantragt hat. Die Krankenkasse verlangte ein behördliches Dokument, in dem angegeben ist, welchem der beiden Haushalte das Kind zugeordnet ist. In der Fachsprache nennt sich das „Heim 1. Ordnung“. „Dieses Dokument wollte mir die Richterin nicht ausstellen, weil mein Mann und ich schon vor der Geburt verheiratet waren und wir daher gemeinsam die Obsorge haben“, schilderte Frau T. der „Krone“. Sie musste monatelang auf die Auszahlung des dringend benötigten Geldes warten.

Im Juli teilte die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse der Ombudsfrau mit, dass das Bundeskanzleramt mittlerweile eine Änderung der Regelung festgelegt habe. Die Antragsteller können nun mittels eidesstattlicher Erklärung das Heim 1. Ordnung melden.

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