Erster Schritt

Finanzausschuss segnete Euro- und Athen-Paket ab

Österreich
12.05.2010 22:13
Die Griechenland-Hilfe und das Paket zur Euro-Stabilisierung haben am Mittwoch mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP den Finanzausschuss des Parlaments passiert. Einer Umschichtung von Haftungen aus dem Bankenpaket zugunsten der Euro-Stabilisierung stimmten auch die Grünen zu. Die entsprechenden Gesetzesänderungen zur Implementierung der europäischen Beschlüsse werden kommende Woche im Plenum behandelt.

Der Kreditrahmen für Griechenland umfasst 110 Milliarden Euro, von denen 30 Milliarden Euro vom Internationalen Währungsfonds und 80 Milliarden Euro von den Euro-Ländern kommen. Der vorgesehene Beitrag Österreichs zur Griechenlandhilfe beträgt 2,29 Milliarden Euro. Die Auszahlung des Kredits soll in vierteljährlichen Tranchen erfolgen, setzt aber positive Berichte über Fortschritte bei den massiven Reformvorhaben Griechenlands (Pensionsreform, Steuererhöhungen u. a.) voraus.

Das 750-Milliarden-Euro-Paket zur Stabilisierung der Gemeinschaftswährung, das die Staats- und Regierungschefs beim EU-Sondergipfel vom 7. bis 9. Mai in Brüssel geschnürt haben, um Spekulationen entgegenzutreten, sieht den Einsatz von 60 Milliarden Euro des EU-Stabilitätsmechanismus, bilaterale Garantien von insgesamt 440 Milliarden Euro sowie 250 Milliarden Euro vonseiten des Internationalen Währungsfonds vor.

Gesetzesänderungen empfohlen
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Nationalrat Ergänzungen im Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz, die den Finanzminister ermächtigen, Griechenland Darlehen in der Höhe von 2,3 Milliarden Euro zu gewähren und Haftungen zugunsten der Euro-Stabilisierung von bis zu 15 Milliarden Euro zu übernehmen. Im inhaltlichen Zusammenhang damit schlägt der Finanzausschuss auf Antrag der Abgeordneten Günter Stummvoll (ÖVP) und Kai Jan Krainer (SPÖ) vor, den Haftungsrahmen im Interbankmarktstärkungsgesetz von 65 Milliarden Euro auf 50 Milliarden Euro zu senken, sodass der bestehende Gesamtrahmen der Haftungen für die Republik unverändert bleibt.

Vor dem Beschluss betonte Notenbank-Gouverneur Ewald Nowotny, dass die Gefahr eines Auseinanderbrechens des europäischen Binnenmarktes abgewendet werden konnte, was besonders für Österreich mit seiner exportorientierten Wirtschaft wichtig sei. Die EZB trage mit ihren Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzmärkte bei, stelle Liquidität für den Bankensektor bereit und könne zusätzliche Maßnahmen zur Reduzierung der Geldmenge ergreifen, um so eine Inflationsgefahr abzuwenden. IHS-Chef Bernhard Felderer stimmte mit Nowotny in der Ansicht überein, dass es zum Weg, den man beschritten habe, keine Alternative gebe. Die Zusammenarbeit von IWF und EZB sei notwendig geworden, weil nach Griechenland auch spekulative Angriffe auf portugiesische Papiere begonnen hatten. Diesen Angriffen musste die EU im Interesse des Funktionierens des Eurosystems entgegentreten.

Vizekanzler Josef Pröll stellte fest, es sei darum gegangen, angesichts dramatischer Szenarien möglicher Entwicklungen eine politisch verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen. Er stehe zu den Vereinbarungen, die man ausverhandelt habe. Die Alternative dazu sei ein Scheitern der Verhandlungen und ein denkbarer Systemkollaps gewesen. Er sei vehement dafür eingetreten, Haftungen zu übernehmen, anstatt Kredite zu vergeben. Im Vergleich zum Haftungsrahmen für österreichische Banken seien diese sehr niedrig ausgefallen und belasteten Österreich mit keinem zusätzlichen Euro. Es habe gegolten, in ungewöhnlichen Zeiten ungewöhnliche Maßnahmen zu setzen.

Opposition übt heftige Kritik
Scharfe Kritik kam von der Opposition. Statt nun die Steuerzahler heranzuziehen, müsse man Staaten wie Griechenland aus dem Euro-Raum ausscheiden lassen und gemeinsam mit seinen Gläubigern Rettungsmaßnahmen ergreifen, hieß es seitens der FPÖ. Beim BZÖ hätte man die Pleite Griechenlands in Kauf genommen, wodurch auch die Gläubiger ihren Beitrag leisten hätten müssen. Die Grünen warnten vor Wachstumsdämpfung und kritisierten, dass Gläubiger und Spekulanten, welche besonders riskant agiert hätten, nun ungeschoren davonkämen.

Danach wandte sich der Finanzausschuss unter anderem Gesetzesänderungen zur Schließung von Regelungslücken und Defiziten beim Kampf gegen den internationalen Terrorismus zu. Anlass boten Feststellungen der Financial Action Task Force (FATF) in Berichten über Österreich vom Vorjahr. Ein neues Bundesgesetz zur Durchführung internationaler Sanktionsmaßnahmen wird das - bisher im Devisengesetz normierte - Einfrieren von Vermögenswerten mit Auslandsbezug regeln. Die Regierungsvorlage erhielt S-V-G-B-Mehrheit. In diesem Zusammenhang haben bereits am Dienstag Änderungen in der Rechtsanwaltsordnung und Notariatsordnung, im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung den Justizausschuss des Parlaments passiert.

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