Es ist ein Schildbürgerstreich: Vor zwei Jahren hat ein Lenker sein Auto auf dem privaten Parkplatz einer Wohnanlage abgestellt und ist danach abgetaucht. Die Bewohner der Anlage kämpfen seither darum, den Pkw entfernen zu dürfen. Doch das ist nicht so einfach!
Vor zwei Jahren hatte der unbekannte Lenker ein Problem mit seinem Auto und bat einen zufällig anwesenden Bewohner der Anlage, ob er das Fahrzeug auf den Parkplatz stellen dürfe. „Er versicherte, den Wagen in den nächsten Tagen abzuholen“, erinnert sich einer der Bewohner. Das ist zwei Jahre her. Der Autolenker ist seitdem nicht mehr aufgetaucht.
Die Schererei mit dem Fahrzeug haben nun die Anrainer. Sie dürfen den Wagen von ihrem Grund aber nicht einmal abschleppen lassen. Der Fahrzeugbesitzer reagiert auf Schreiben von Behörden nicht. Die Hausverwaltung hat schließlich bei Gericht Klage eingebracht. Doch bis alle Einspruchsfristen abgelaufen sind, wird es noch dauern. Derzeit läuft ein Exekutionsantrag. Denn die Kosten für das etwaig mögliche Abschleppen muss zuerst die Hausgemeinschaft bezahlen und können dann eingeklagt werden…
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