Ab Samstag

7 Fragen & Antworten zum neuen E-Banking

Salzburg
11.09.2019 10:55
Über 300.000 Salzburger erledigen Schätzungen zufolge ihre Bankgeschäfte im Internet – 60 Prozent davon mittlerweile sogar am Smartphone! Ab 14. September kommen auf sie große Veränderungen zu: Eine neue EU-Verordnung tritt in Kraft, die das Online-Banking sicherer machen soll. Das lässt bei vielen Nutzern die Köpfe rauchen: Umlernen und neue Apps installieren ist angesagt – dafür haben es Betrüger künftig schwerer. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was besagt die neue EU- Verordnung?

PSD 2 (Payment Service Direct) – so nennt sich die neue EU-Richtlinie für Zahlungsdienste. Schon ab Samstag soll sie für mehr Sicherheit bei Zahlungen im Internet sorgen: Um in Zukunft online den Kontostand abzurufen oder Geld zu überweisen, müssen zwei von drei Sicherheitsfaktoren aus verschiedenen Kategorien erfüllt sein. Diese lauten: Kategorie „Haben“ – eine Bankomatkarte oder eine registrierte App; Kategorie „Wissen“– PIN-Code oder ein Passwort; und zuletzt die Kategorie „Sein“– damit ist die Erkennung am Smartphone durch einen Gesichts-Scan oder Fingerabdruck gemeint. Damit soll vermieden werden, dass alle relevanten Infos auf dem gleichen Kanal gespeichert sind – Hackern würde es das nämlich leicht machen.

Was bedeutet das für die Konsumenten?

Vor allem Umlernen, neue Apps installieren und ein paar Codes mehr merken. Thomas Flöckner von der Arbeiterkammer Salzburg sieht die neue Regelung positiv: „Die EU-Richtlinie bringt grundsätzlich mehr Sicherheit. Ob aber in Missbrauchsfällen die Konsumenten weniger in der Beweislast stehen und Banken im Betrugsfall eher haften, wird erst die Zeit zeigen.“ Gerade beim Internet-Banking komme es oft zu Betrugsfällen – und die können einiges an Geld kosten.

Was ändert sich beim Online-Banking am Computer?

Noch bis 14. September reichen beim Online-Banking die Verfügernummer und der Code. Spätestens dann heißt es aber umsatteln: Um durch zwei getrennte Kanäle für Sicherheit zu sorgen, muss ein neues Programm am Computer oder eine App am Smartphone installiert werden. Eine Alternative dazu sind auch cardTan-Lesegeräte, die direkt bei den Banken erhältlich sind.

Was ändert sich für App-Nutzer?

Nur wenig. Raiffeisen-Kunden können die neue „Elba“-App schon seit Mai installieren, die Sparkasse bietet ihre „s Identity“-App seit dem Vorjahr an. Überweisungen können damit künftig per Fingerabdruck, Gesichtserkennung oder – wer ein Smartphone ohne diese Funktionen hat – mit einem selbstgewählten PIN-Code freigegeben werden.

Was wird aus der alten smsTan?

Tan-Codes, die via SMS versendet werden, haben bei den allermeisten Banken ausgedient, wie auch bei der Salzburger Sparkasse oder der Raiffeisenbank. „Die EU-Richtlinie hat viel Spielraum gelassen – prinzipiell würde auch der smsTan weiterhin die Standards erfüllen“, so AK-Experte Flöckner. Aber: „Betrüger bekommen durch PSD 2 eine neue Hürde – einen Fingerabdruck oder Gesichts-Scan abzufangen, gilt als schwieriger, als eine SMS umzuleiten“, erklärt Flöckner.

Was genau ist der Unterschied zwischen der smsTan und den neuen Apps?

Raiffeisen verschickt beispielsweise seine neue „pushTan“ über das Internet und nicht mehr per SMS. Heißt: Sie wird direkt von der Bank an den Kunden versendet, und zwar nur auf das Smartphone, auf dem die App installiert ist. Lästiges Tan-Eintippen entfällt damit. Die „s Identity“-App der Sparkasse macht sich dasselbe Prinzip zunutze. Der Vorteil: „Für Hacker wird es schwieriger, an die Daten zu gelangen“, berichtet Lisa Haider von der Salzburger Sparkasse.

Was ändert sich bei Überweisungen, die per Zahlschein gemacht werden?

Wer seine Bankgeschäfte persönlich vor Ort in einer Filiale erledigt, für den ändert sich nichts.

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