Privates Tour-Verbot

Rafting-Opfer hätten hier nicht fahren dürfen

Salzburg
06.08.2019 08:31

In Salzburg ist auf der Salzach - wie auch auf den Flüssen Enns, Lammer, Mur und Saalach - das Rafting für Privatpersonen grundsätzlich nicht erlaubt. Die beiden am Montagvormittag verunglückten Männer waren somit unerlaubt am Fluss unterwegs. Das Verbot gilt laut der entsprechenden Verordnung des Landeshauptmanns für alle „aufblasbaren Ruderfahrzeuge“.

Allerdings gibt das Land für gewerbliche Rafting-Anbieter bestimmte Flussabschnitte frei. Kommerzielle Anbieter müssen sich aber an festgelegte Ein- und Ausstiegsstellen halten und zeitliche Begrenzungen berücksichtigen. Im gegenständlichen Fall sind für Firmen besonders die „ruhigeren“ Strecken von Werfen bis Stegenwald (Pongau) und der Abschnitt Golling-Kuchl (Tennengau) relevant. Dazwischen - im Bereich der Salzachöfen - darf aber ebenfalls kein Raftinggewerbe ausgeübt werden.

Ausnahmen vom Rafting-Verbot gelten übrigens auch für Einsatzorganisationen und Kraftwerksbetreiber. Nicht vom Verbot erfasst sind auch Kanus aus Polyethylen, Holz oder ähnlichen Materialien. Diese müssen sich allerdings an generelle Fahrverbote etwa im Bereich von Kraftwerken halten.

„Diese Strecke ist für gewerbliche Bootsfahrten tabu, weil sie bei den Salzachöfen zu gefährlich ist. Die Salzach führt Hochwasser und ist dadurch umso riskanter“, sagt AOS-Raftingunternehmer Patrick Strobl.

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