Schuss auf Familie

Schütze bekam Pistole im Tausch für einen Motor

Oberösterreich
31.07.2019 06:00
Die Aufregung war groß, als eine verirrte Pistolenkugel beinahe eine Familie in Gallneukirchen erwischte. Der 47-jährige Schütze, ein Nachbar, behauptet, er habe die „Glock“ von einem Polen bekommen. Und zwar als Ersatz für einen defekten Motor. Cobra-Taucher suchen in der Donau nach der Pistole.

So ganz überzeugt sind die Polizisten von der Version des 47-Jährigen „Ballermanns“ noch nicht. Der Mühlviertler behauptet nämlich, sich im Herbst von einem Polen in Wien einen Motor gekauft zu haben. Dieser sei aber defekt gewesen. Als er von dem Polen sein Geld zurückforderte, habe dieser gesagt, dass er pleite sei und dem Gallneukirchner als Ersatz eine „Glock“-Pistole samt selbstangefertigten Patronen angeboten.

Schießübungen auf Holzhütte
Mit dieser Waffe machte der 47-Jährige am Freitagabend in seiner Holzhütte Schießübungen. „Er hat irrtümlich geglaubt, dass die Holzlatten die Kugel abfangen. Aber so ein 9 mm-Projektil durchschlägt ein Brett wie nichts“, sagen mit dem Fall befasste Ordnungshüter: „In Filmen sieht man immer wieder, wie sich Leute hinter einem Auto als Kugelfang verstecken. Das bringt aber in Wirklichkeit nur etwas, wenn man sich hinterm Motorblock aufhält. Normales Blech hält keine Kugel ab.“

Illegale Waffe in Panik in der Donau versenkt
Als bekannt wurde, dass ein Projektil beinahe eine Familie in der Nachbarschaft erwischt hätte, will der 47-Jährige die „Glock“ in Panik bei Steyregg in die Donau geworfen haben. Taucher der „Cobra“-Einheit wollen im Strom nach der Schusswaffe suchen. Die Exekutive hat auch deshalb daran Interesse, weil die Pistole möglicherweise für Straftaten verwendet worden ist. Anhand des Laufs können ballistische Abgleiche gemacht werden.

Strafrahmen bis zu ein Jahr
Für den Hobby-Schützen, der sich übrigens bei seinen Opfern bereits entschuldigt hat, wird’s vor Gericht nochmals interessant. Er wird sich wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit (§ 89 StGB) und dem Waffengesetz (§ 50) verantworten müssen. Der Strafrahmen beträgt bis zu ein Jahr.

Christoph Gantner, Kronen Zeitung

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