Teilweise geständig

Prozess: Streit um Sohn eskalierte zu Weihnachten

Salzburg
23.07.2019 12:56

Mit schweren Vorwürfen ist am Dienstag ein 34-Jähriger bei einem Prozess in Salzburg konfrontiert worden. Er soll zu Weihnachten 2018 seine damals von ihm getrennt lebende Ehefrau durch Schläge mit einer Pfanne im Gesicht schwer verletzt und die Schwiegermutter gefesselt, geknebelt und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Hintergrund der Tat ist offenbar ein Besuchsrechtsstreit um seinen Sohn.

Staatsanwältin Sandra Wimmer warf dem bisher unbescholtenen Türken, der sich in Untersuchungshaft befindet, eine Reihe von Delikten vor: Absichtlich schwere Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Freiheitsentziehung und versuchte Kindesentziehung. Der Angeklagte zeigte sich bei dem Prozess am Landesgericht Salzburg zur Körperverletzung geständig, nicht aber zu einer Absichtlichkeit.

Der Tat dürfte ein seit längerem schwelender Sorgerechtsstreit zugrunde gelegen sein, sagte der Verteidiger. Die Obsorge des Kindes sei der Ehefrau zugesprochen worden, diese habe dem Angeklagten aber das Besuchsrecht vorenthalten. Der Alkoholkonsum des Mannes habe dann dazu geführt, dass der Streit zu Weihnachten eskaliert sei. „Er wollte die beiden Frauen aber nicht verletzen.“ Die Verletzungen würden ihm leidtun, mit einer Bratpfanne habe der Beschuldigte aber nicht zugeschlagen, so der Anwalt.

Laut Anklage lebte der mittlerweile geschiedene Mann zu Weihnachten 2018 bereits in Trennung zu seiner Noch-Ehefrau. Am Abend des 24. Dezember sei er gewaltsam über ein Wohnzimmerfenster in eine Wohnung im Flachgau eingestiegen, in der sich die Frau, die Schwiegermutter und sein mittlerweile vierjähriger Sohn befanden. „Er wollte seinen Sohn mitnehmen“, sagte die Staatsanwältin. Als die Schwiegermutter den Mann sah und zu schreien anfing, habe er „äußerst brutale Attacken“ gegen die beiden Frauen gesetzt.

Die Opferanwältin forderte ein Teilschmerzensgeld für die beiden Frauen in Höhe von insgesamt 8.400 Euro. Ob der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Anna-Sophia Geisselhofer noch heute zu einem Urteil kommt, stand vorerst nicht fest.

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