Für einen "kompletten Schwachsinn" hält der Angeklagte die Anschuldigung seiner "Ex", er habe sie vor drei Jahren sieben Meter von einem Balkon geworfen. "Ich schulde ihr Geld", erklärt sich der arbeitslose Kraftfahrer die Bezichtigung.
"Erzählen Sie, wie das war", forderte Richter Günter Sprinzel den 30-Jährigen auf, "man fällt ja nicht einfach vom Balkon." Gestritten hätten sie, wie so oft. Dann sei die "Ex" auf den Balkon. "Ich will so nicht mehr", habe die Frau gesagt, dann sei sie gefallen. "Was jetzt?", interessierte sich Staatsanwalt Wolfgang Fauland, "hat sie sich runtergestürzt oder ist sie gefallen, weil sie ungeschickt war?"
Mehrere Sturz-Varianten
Das wisse der Angeklagte nicht mehr, sie seien betrunken gewesen.
Das angebliche Opfer erzählte gleich mehrere Varianten. Am Hosenboden habe der Beschuldigte sie gepackt und über den Balkon geworfen, sagte die 31-Jährige der Polizei. Vor Gericht erklärte die Frau, der 30-Jährige habe sie über das Geländer gehoben und fallen lassen. Damals im Spital, in das die Frau mit zig Knochenbrüchen eingeliefert wurde, kreierte sie noch eine andere Version - aus Angst, wegen Selbstmordgefahr in die Nervenklinik zu kommen: Beim Wäscheaufhängen sei sie ausgerutscht.
"Warum fällt Ihnen das alles erst jetzt ein?" wunderten sich der Richter und der Staatsanwalt. "Angst hab ich vor ihm. Und blöd war ich. Ich hab ihn geliebt." Zu viele Sturz-Varianten für das Gericht, der 30-jährige Grazer wurde freigesprochen. Der Mann fasste allerdings vier Monate bedingte Haft für eine Drohung und eine Ohrfeige aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
von Eva Molitschnig ("Steirerkrone") und steirerkrone.at
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