Bewährungsstrafe

Mit Pistole Sanitäter zu Heimfahrt gezwungen

Salzburg
18.06.2019 15:08

Ein 26-jähriger Pinzgauer, der im März in Mittersill zwei Sanitäter des Roten Kreuzes mit einer Schreckschusspistole bedroht haben soll, damit sie ihn mit dem Rettungsauto nach Hause fahren, ist am Dienstag am Landesgericht Salzburg wegen schwerer Nötigung verurteilt worden. Er erhielt neun Monate bedingte Haft. Der Angeklagte sprach von einer dummen Aktion im Rausch und entschuldigte sich.

„Der Mann hat die Beifahrertüre aufgerissen und gesagt: ‘Ihr fahrt mich eh heim‘ und mit der Pistole herumgefuchtelt“, schilderte die Sanitäterin, die an jenem 9. März auf dem Beifahrersitz des Rettungswagen gesessen war. „Er hat sich mit dem Unterarm auf meinen Oberschenkel gelehnt. Ich hab ihn rausgestoßen und wir sind weggefahren.“ Die Waffe sei ein Alarmsignal für sie gewesen, sagte die Zeugin zu Strafrichter Günther Nocker.

Richtig gezielt habe der Täter nicht auf sie beide, erklärte der Sanitäter, der damals am Lenkrad saß. Der Beschuldigte habe sich nach dem Vorfall bei ihnen entschuldigt. „Löblich, dass sie noch bei der Rettung sind“, sagte der Richter anerkennend zu den beiden Zeugen.

Staatsanwalt Mathias Haidinger gab zu bedenken, dass die Tat das Rote Kreuz abgehalten habe, rasch Hilfe zu leisten. Die Sanitäter waren gegen 5.00 Uhr von der Tochter eines Pinzgauers gerufen worden, wegen Verdachts auf einen Schlaganfall. Weil die Helfer flüchten mussten, sei die Patientin zunächst unversorgt geblieben - „damit ihnen klar ist, was eine Rauschaktion auf sich zieht“, redete der Richter dem Angeklagten ins Gewissen. Erst später stellte sich heraus, dass der Patient keinen Schlaganfall erlitten hatte.

Der 26-Jährige hatte in seiner Einvernahme seinen damaligen Alkoholkonsum ins Spiel gebracht. „Ich war angesoffen. Es war eine unüberlegte, dumme Aktion. Richtig bedrohen wollte ich niemanden.“ Die Schreckschusspistole sei nicht geladen gewesen, er habe auch keine Munition dabei gehabt. Der Hilfsarbeiter entschuldigte sich im Gerichtssaal erneut für seine Tat.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Weder der Verteidiger noch der Staatsanwalt gaben eine Erklärung ab. Der Verfahrenshelfer hatte auf Freispruch plädiert. „Eine vorsätzliche Nötigung vermag ich nicht zu erkennen“, sagte er. Die Bewährungsstrafe hatte der Richter unter einer Probezeit von drei Jahren ausgesprochen. Er ordnete zudem eine Bewährungshilfe an. Waffen aller Art, insbesondere Schusswaffen, seien klassische Nötigungsmittel, erklärte Nocker, der zumindest einen bedingten Tatvorsatz angenommen hatte.

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