Eine wahre Flut an Mails und SMS schickte eine Österreicherin (51) an einen Psychologen - und das über ganze sechs Jahre. Allein zwischen Februar und November 2018 waren es 1400 Mails. Zudem glaubte die Frau sogar, ihr Opfer wäre ein gesuchter Verbrecher.
Zum Stalking-Paragrafen – strafrechtlich heißt dieser „beharrliche Verfolgung“ – zeigte sich die arbeitslose Pflegerin „voll schuldig“, wie Verteidiger Kurt Jelinek ausführte. Eine mitangeklagte Verleumdung sei aber rechtlich nicht in Ordnung: Die Vorbestrafte hat 2017 nach der Veröffentlichung eines Phantombildes im Tiroler Mordfall „Lucile“ die Polizei aufgesucht. Sie „glaubte“ zu wissen, dass der Gesuchte ausgerechnet jener Psychologe sei, den sie über Jahre mit Mails und SMS eindeckte. „Ich hab mich reingesteigert“, erklärte die Angeklagte, beantwortete aber keine weiteren Fragen.
Zweite Chance für Angeklagte
Freispruch zur Verleumdung und Schuldspruch zum Stalking verkündete Richter Christoph Rother und sprach fünf Monate bedingte Haft samt drei-jährigem Kontaktverbot aus. „Wenn sie diese Weisung brechen, steht die Strafnachsicht auf dem Spiel“, warnte Rother. Nicht rechtskräftig.
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