Toter und Verletzter

Freispruch nach tödlicher Explosion in Schießstand

Oberösterreich
07.06.2019 16:27

Nach einer Explosion in einem Schießstand in Desselbrunn in Oberösterreich, bei der 2018 ein Mann getötet und ein zweiter verletzt wurde, ist am Freitag in Wels der Eigentümer der Anlage freigesprochen geworden. Die Anklage hatte auf fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst mit Todesfolge sowie fahrlässige Körperverletzung gelautet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Anklage stützte sich auf Ö-Normen, wonach der Eigentümer, der Landesjagdverband, diese nicht eingehalten haben soll. Konkret ging es darum, dass der Mann einen Fliesenboden anbringen hatte lassen. Als ein Amtssachverständiger diesen wegen Splittergefahr beanstandete und eine Bodenauflage verlangte, legte man einen schwer brennbaren Teppich auf.

Stichflamme durch Treibladungsreste
Laut Gutachter sammelten sich aber darauf Treibladungsreste, die sich am Unglückstag entzündeten und, als die beiden Schützen daraufhin den Teppich zusammenschlugen, eine Stichflamme verursachten.

Keine Erklärung der Staatsanwaltschaft
Das Gericht kam nach der Aussage mehrerer Zeugen zu der Ansicht, dass der Pächter, ein Schießverein, für den Teppich verantwortlich war. Freispruch. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Freispruch ist somit nicht rechtskräftig.

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