Die wichtigsten Punkte der Verordnung, die sich auf einen Fünf-Parteien-Entschließungsantrag im Parlament und entsprechende Studien der EU stützt: Die Solarienbenützung ist in Zukunft für unter 18-Jährige untersagt. Betreiber müssen sicherstellen, dass Personen unter 18 Jahren Solarien nicht benützen.
Dabei reicht das Aufstellen von Verbotsschildern oder Hinweistafeln alleine nicht aus. Geeignete Kontrollmaßnahmen sind zum Beispiel das Feststellen des Alters anhand eines Lichtbildausweises oder einer speziellen Jugendkarte, das Ausgeben von Zutrittskarten oder Zutrittscodes und Ähnliches.
Bis zum Inkrafttreten der Verordnung am 1. September gilt eine Übergangsfrist, um der Branche entsprechende Vorbereitungszeit zu geben. Die Nichteinhaltung der Verordnung kann teuer werden. Bei Kontrollen durch die Gewerbebehörden drohen bis zu 2.180 Euro Strafe.
In anderen EU-Ländern gibt es bereits Verbote
Die Idee eines Verbots ist nicht neu: Deutschland, Frankreich und Italien haben Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr die Benutzung von UV-Bestrahlungsgeräten bereits untersagt.
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