„Ich bin natürlich erleichtert, aber im Hinblick auf das Hauptverfahren lastet noch ein großer Druck auf mir“, sagt Schaden zur Causa Anwaltskosten. Wie berichtet, ist er diese juristische Sorge los.
Wie die Korruptionsstaatsanwaltschaft am Freitag mitteilte, war er im Zusammenhang mit den Anwalts- und Beraterkosten – die Stadt hatte im großen Swap-Verfahren 1,3 Millionen Euro für ihn und zwei Spitzenbeamte vorgeschossen – als einziger Beschuldigter geführt worden.
Gemeinsam mit den Beamten ist der Ex-Stadtchef noch im Visier eines weiteren Verfahrens, bei dem es um eine konstruierte Versicherung zur Bezahlung von Gutachten geht. Weil der Schaden nur 10.000 Euro beträgt, dürfte der Fall bald ad acta gelegt werden, heißt es aus Justizkreisen.
Ausständig ist auch noch der Berufungsprozess für Schaden und fünf weitere Angeklagte zum Swap-Hauptverfahren vor dem OGH. In der ersten Instanz wurde Schaden im Juli 2017 zu drei Jahren Haft verurteilt - ein Jahr davon unbedingt. Die Generalprokuratur empfiehlt eine Bestätigung aller noch offenen Urteile, ein Termin für die öffentliche Verhandlung des Obersten Gerichtshofes steht noch nicht fest.
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