Sechs Schüler erfasst

Justiz stellt Ermittlungen nach Lawinenunglück ein

Salzburg
17.05.2019 18:02

Am 9. Jänner dieses Jahres ging eine Lawine auf eine Skipiste am Wildkogel in Neukirchen am Großvenediger ab. Nun stellte die Staatsanwaltschaft Salzburg ihre Ermittlungen gegen vier Beschuldigte ein. Den drei Mitgliedern der örtlichen Lawinenwarnkommission und einem Mitarbeiter der Seilbahnen war vorgeworfen worden, gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen zu haben.

Bei dem Vorfall waren sechs Mitglieder einer Schülergruppe aus Deutschland von den Ausläufern eines Schneebretts erfasst und über den Pistenrand hinaus über eine Böschung mitgerissen worden. Zwei der 16 und 17 Jahre alten Jugendlichen wurden dabei zur Gänze, zwei zum Teil verschüttet. Alle konnten aber innerhalb kürzester Zeit von anderen Mitgliedern ihrer Gruppe und weiteren Skifahrern befreit werden und kamen glimpflich davon.

Die Lawine hatte sich am Vormittag unterhalb der Bergstation gelöst und war in einen Graben abgegangen. Dabei überwanden die Schneemassen einen Höhenunterschied von rund 500 Meter. Die Ausläufer trafen den Skiweg auf der Talabfahrt, der den Graben querte und den die Gruppe gerade passierte.

„Kein Sorgfaltsverstoß nachgewiesen“
Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Marcus Neher, am Freitag der APA bestätigte, habe den Beschuldigten kein Sorgfaltsverstoß bei der Einschätzung der Gefahr nachgewiesen werden können. Laut der Stellungnahme eines Sachverständigen hätten die Beschuldigten ex ante, also mit ihrem Wissenstand vor dem Lawinenabgang, durchaus auf ihre Ortskenntnis vertrauen dürfen.

„Aufgrund des Geländes und unter Einbeziehung der Erfahrung der Mitglieder der zuständigen Lawinenwarnkommission war die Einschätzung, nicht von einer Gefährdungslage auszugehen, durchaus nachvollziehbar und nicht zu beanspruchen“, erklärte Neher. Der Gutachter habe auch darauf verwiesen, dass es trotz der Einhaltung aller Vorsichtsmaßnahmen und einer professionellen Gefahreneinschätzung dennoch zu Ereignissen kommen könne, die von den gängigen Normen abweichen.

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