Sie hatte für ihren Einkauf bei einem Online-Modeversand bezahlt - trotzdem erhielt eine Leserin aus der Steiermark Zahlungsaufforderungen und Mahnungen. Die Ombudsfrau konnte in diesem Fall helfen!
Fünf Kleider hatte Leserin Michaela L. bei einem Online-Versand bestellt. Drei Kleidungsstücke schickte die Steirerin wieder retour, zwei behielt sie und bezahlte sie auch. Umso überraschter war Frau L., als sie kurze Zeit später vom Zahlungsdienstleister des Versandhändlers mit Mahnungen eingedeckt wurde. Denn sie habe die bezogene Ware nicht bezahlt. Nach erfolglosen Klärungsversuchen wandte sich Frau L. schließlich Hilfe suchend an die „Krone“.
Der von der Ombudsfrau in dieser Sache kontaktierte Zahlungsdienstleister Klarna teilte mit, dass Mahnungen erstellt wurden, da der Händler die Retoure nicht im System vermerkt hatte. Das wurde nun nachträglich korrigiert, das Problem somit erfolgreich gelöst.
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