„Krone“-Ombudsfrau

In diesen Fällen sagen wir Danke!

Ombudsfrau
12.05.2019 18:00

Wenn es um Ihre Anliegen geht, ist uns kein Problem zu klein und keine Sorge zu groß. Die Redaktion der Ombudsfrau versucht immer zu helfen. Folgend eine kleine Auswahl von Fällen, in denen uns das gelungen ist!

Grundgebühr ohne Vertrag abgebucht
Anfang des Jahres hatte Stefan G. aus Niederösterreich einen Vertrag mit einem Internetanbieter abgeschlossen. Den kündigte er innerhalb der 14-tägigen Rücktrittsfrist und schickte auch den WLAN-Router wieder retour. Später stellte der Leser fest, dass man ihm die Monatsgebühr und den Betrag für den Router abgebucht hatte. „Auf meine Anfragen beim Kundenservice werde ich immer wieder vertröstet“, schilderte Herr G. Auf unsere Bitte um Aufklärung entschuldigte sich Drei für die Unannehmlichkeiten. Die bisher bezahlten Gebühren werden an den Niederösterreicher zurücküberwiesen.

Geld für Wasserfilter erstattet
Wegen ihrer chronischen Erkrankung benötigt Ingrid Z. aus Niederösterreich einen Umkehrosmose-Wasserfilter. Den hatte sie bei einer Firma im Internet gegen Vorauskasse bestellt. Leider kam der Filter beschädigt bei der Wienerin an, also schickte sie die Ware wieder retour. Die Firma teilte ihr jedoch mit, dass der Filter ordnungsgemäß verpackt worden sei und eine Rückzahlung nicht möglich. „Ich musste mir das Geld für den Filter ausborgen“, teilte uns die Pensionistin mit. Nach der Anfrage der Ombudsfrau hat die Firma daSein rasch und sehr kundenfreundlich reagiert. Die Bestellung wird storniert und das Geld rückerstattet.

Entgegenkommen von Bezahlfernsehen
Seinen Vertrag für Bezahlfernsehen hatte Christian S. aus Salzburg storniert und die Empfangsgeräte retourniert. Doch wenig später flatterte das Mahnschreiben eines Inkassodienstes ins Haus, weshalb Herr S. uns um Hilfe bat. Sky informierte auf Anfrage, dass kein Eingang der Geräte festgestellt werden und Herr S. auch die Rücksendescheine nicht mehr vorweisen konnte. Man kommt dem Leser aber entgegen: Er muss nun lediglich den Schadenersatz für die Geräte begleichen. Auf die Restforderung wird kulanterweise verzichtet.

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