Zahlungsmoral

Bei jedem 10. Einsatz fließt kein Cent an Retter

Salzburg
09.05.2019 07:30
Sie riskieren ihr eigenes Leben, um andere zu retten – unsere Bergretter. Und die Geretteten sind dankbar – zumindest bis zum Moment, wo es um die Zahlung der Bergekosten geht. Bei etwa zehn Prozent der Einsätze pro Jahr bleibt die Bergrettung auf den Kosten sitzen. In einem Fall zog man erfolgreich vor ein deutsches Gericht.

Ein Fall aus Tirol ist derzeit das Gesprächsthema unter Bergfexen: Zwei deutsche Schneeschuhwanderer hatten nach ihrer Rettung im Tiroler Tannheimer Tal ihre „Dankbarkeit“ in Form einer Klagsdrohung gezeigt. Zu viele Bergretter seien im Einsatz gewesen, argumentierte deren Anwalt und verweigerte die Zahlung der 2300 € hohen Rechnung.

Zuerst dankbar, dann streitbar

„Eine bedenkliche Entwicklung“, sagt Balthasar Laireiter von der Salzburger Bergrettung. Denn über den Personaleinsatz entscheidet nur der Einsatzleiter. Eine Klagsdrohung, so wie in Tirol, hat es hier bei uns aber noch nicht gegeben. Dafür aber einen Präzedenzfall, bei dem die Salzburger Bergrettung von einem deutschen Gericht Recht bekam - siehe dazu „Präzedenzfall“ unten.

Bergrettung bleibt auf 15.000 Euro jährlich sitzen

Grundsätzlich hat es immer schon Schwierigkeiten mit der Zahlungsmoral einiger Geretteter gegeben, weiß Laireiter: Bei etwa zehn Prozent der Einsätze im Jahr sind die Bergekosten uneinbringlich - insgesamt sind das circa 15.000 Euro jährlich, die der Bergrettung entgehen. Die Zwangseintreibung über Inkasso-Büros ist ein „großer Aufwand“ - sogar Personal musste dafür eingestellt werden. Und so manche Ortsstelle - wie Saalbach, wo es besonders viele kleinere Einsätze gibt - kassiert bereits vor Ort ab: Dabei geht es eher um den Mindestsatz von 150 Euro, der direkt bar oder über das Hotel verrechnet wird.

Appell für Bergekosten-Versicherung

Einfacher ginge es mit einer Versicherung: Diese ist bei einer Mitgliedschaft bei der Bergrettung mit dabei, Kostenpunkt: 28 Euro. Und sie gilt auch für die ganze Familie und weltweit.

Salzburger Präzedenzfall

Der Zeller Anwalt Alexander Bosio hat für die Salzburger Bergrettung einen Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Seligenstadt (GER) gewonnen: Es ging um Bergekosten nach einem Sucheinsatz im Tennengau, die ein Deutscher nicht zahlen wollte. Der Einsatz spielte sich im September 2016 ab: Der Mann war Teil einer Gruppe, die auf das Carl-von-Stahl-Haus in Golling wanderte. Der Mann ging aber - ohne die Gruppe zu informieren - wieder alleine gen Tal. Da ein Unglück vermutet wurde, alarmierten die übrigen Wanderer die Bergrettung. Der Einsatz dauerte über sechs Stunden mit zwölf Mann. Die Kosten von 2660 Euro wollte der Betroffene aber nicht zahlen. Daraufhin reichte Bosio Klage ein und bekam im Herbst 2017 recht. Eine Berufung zog der Beklagte zurück.

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