Vom Job abgezogen

Nebenjob-Richter stellte 2011 Weichen für 380-kV

Salzburg
03.05.2019 15:24
Kritische Salzburger erinnern sich: 2011 blitzte das Land Salzburg mit dem Versuch ab, mit einem Landeselektrizitätsgesetz die Abstände zu einer Freileitung zu vergrößern. Das Höchstgericht entschied: Kommt nicht in Frage! Und auch damals hatte der nun vom Fall abgezogene Nebenjob-Höchstrichter seine Finger im Spiel.

Vergangenen Montag hat der Verfassungsgerichtshof beschlossen: Jener Höchstrichter, der über die 380-kV-Leitung in Salzburg mit entscheiden sollte, wird abgezogen und durch einen anderen Richter ersetzt. Denn Dr. Michael Holoubek sitzt auch im Aufsichtsrat der Wiener Stadtwerke. Ein Interessenskonflikt. Jetzt stellt sich heraus: Bei einem früheren Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis, das zur raschen Bewilligung des ersten Teils der Salzburg-Leitung (St. Peter am Hart bis Elixhausen) beigetragen hat, war ebenfalls Holoubek im Richtersenat vertreten.

Am 2. Juli 2011 hatte der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass für den ersten, 113 Kilometer langen Teil der 380-kV-Freileitung nicht das Salzburger Elektrizitätsgesetz zur Anwendung kommt, das größere Abstände von Siedlungen zur Freileitung vorgesehen hätte, sondern das Bundes-Starkstromwegegesetz aus dem Jahr 1968. Die Entscheidung mitgetragen hat damals auch Dr. Michael Holoubek.

Salzburg für Bewilligung gar nicht zuständig
Kurioserweise ist es nun gerade diese Erkenntnis, welche ein weiteres Vorgehen der Freileitungsgegner bei Bundesverwaltungsgerichtshof und Verfassunggerichtshof leichter macht: Ein Aspekt des Erkenntnisses war nämlich, dass die Leitung über zwei Bundesländer (OÖ und Salzburg) führe und daher ein Salzburger Gesetz nicht zur Anwendung kommen könne.

Doch die Salzburger Landesregierung gab danach für den ersten Teil der „Salzburg-Leitung“ grünes Licht, obwohl ein großer Teil davon auf oberösterreichischem Gebiet liegt.

Hier haken nun die Freileitungsgegner ein, ermuntert durch ein „Schlupfloch“, das das Bundesverwaltungsgericht in seiner Begründung selbst offen gelassen hat: Eine Revision gegen die Bewilligung in weiterer Instanz sei zulässig. Weil die Zuständigkeit der belangten Behörde (Land Salzburg) selbst in Zweifel gezogen wird, auch durch einen während des Verfahrens ergangenen Spruch des Verwaltungsgerichtshofes (2015/05/0022). Darüber hinaus sei auch ein EuGH-Urteil (zur Frage der Rodungen) nicht berücksichtigt worden, so sagt es das Verwaltungsgericht selbst.

Verwaltungsgericht hat offenbar auch Zweifel
Ein Jurist zur „Krone“: „Hier hat der Verwaltungsgerichtshof willkürlich und unter gänzlicher Verkennung der Rechtslage entschieden.“ Theodor Seebacher, Präsident der IG Erdkabel: „Eine Bewilligung der 380-kV-Leitung kann nur am Sitz des Unternehmens, also in Wien erfolgen.“ Sowohl Verfassungsgerichtshof als auch Bundesverwaltungsgerichtshof müssen sich deshalb nochmals mit der Causa befassen.

Wolfgang Weber
Wolfgang Weber
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Salzburg



Kostenlose Spiele