Übernehmer gesucht

Salzburger Hoteliers auf der Nachfolger-Suche

Salzburg
03.05.2019 15:04
„Familiär“, „gemütlich“ oder auch „persönlich“: Damit verbinden Urlauber die Salzburger Hotels und Pensionen, die zu 80 Prozent in Familienbesitz stehen. Ob’s bei diesem hohen Prozentsatz bleibt, ist fraglich: Jeder vierte Hotelier findet keinen Nachfolger. Vor allem Finanziell sind die Betriebs-Übergaben ein Problem.

Es ein frischer Wind, der derzeit durch Zederhaus weht: Mit Schwung wirbelt Neo-Wirtin Stephanie Purkabek durch die holzvertäfelte Gaststube des Kirchenwirtes, serviert, nimmt Bestellungen auf: „Eine tolle Aufgabe, mich freut’s sehr“, so die 30-Jährige, die im Jänner von ihren Eltern übernommen hat und gerade eingelernt wird.

Ein schönes Bild. Der Regelfall ist es aber in den Salzburger Wirtshäusern nicht: Deutlich mehr als die Hälfte der Beherbergungsbetriebe steht derzeit zur Übergabe bereit. Davon dürften viele aber keinen Nachfolger finden: „Da und dort müssen wir über Auflösungen reden, 27 Prozent der Betriebe werden in den kommenden Jahren nicht weitergeführt werden“, so Petra Nocker-Schwarzenbacher von der Wirtschaftskammer Österreich.

Der Grund: Das Alleinstellungsmerkmal „familiär“ sei häufig auch mit Kapitalschwäche verbunden.

Lindern könnten das Problem unternehmerfreundlichere Regelungen, so Nocker-Schwarzenbacher: „Wir hoffen auf die Umsetzung einiger Ziele, die im aktuellen Regierungsprogramm verankertet sind.“

Will heißen: Neben der Rückführung der Abschreibungsdauer von 40 auf 33 Jahre, fordern die Gastronomen auch Investitionsbegünstigungen. Zudem würde eine Fristerweiterung für behördliche Auflagen helfen. Der Rest müsse aber durch eine „ordentliche Betriebsführung“ garantiert werden, so die Expertin, die selbst an ihre Tochter übergibt.

Ähnlich sieht’s der Saalfeldener Steuerberater Anton Kaiser: „Man sollte früh genug einen geordneten Übergabeprozess einleiten, nicht g’schwind zum Notar springen.“ Die Abgabenlast sollte möglichst gering gehalten werden: Je nach Fall empfiehlt Kaiser ein schrittweises Zurückziehen des Übergebers oder die Änderung der Rechtsform. Zu durchleuchten sei zudem, wie das Unternehmen wirtschaftlich dasteht.

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