„Grobe Mängel“

Rechnungshof kritisiert Straßwalchen scharf

Salzburg
29.04.2019 12:26

Die „Krone“ hatte bereits über Ungereimtheiten im Budget der Flachgauer Gemeinde Straßwalchen berichtet. Die Staatsanwaltschaft hat in der Causa bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nun kommt herbe Kritik auch vom Landes-Rechnungshof: Bei einer Überprüfung seien „grobe Mängel“ festgestellt worden. Im Detail geht es um die Verfügungsmittel für den Bürgermeister und seine Stellvertreter. 

Es geht um die Jahre 2016 bis Ende 2018, als noch der scheidende Ortschefs Friedrich Kreil (ÖVP) im Bürgermeister-Sessel saß. Der Rechnungshof kritisiert vor allem die Verwendung von Verfügungsmittel des Bürgermeisters: „Das Verhalten der handelnden Personen lässt auf ein geringes Verantwortungsbewusstsein schließen.“ Vier Kritik-Punkte fasste der Rechnungshof zusammen: 

  • Die vom Gemeinderat beschlossenen Beträge an Verfügungsmittel wurden jährlich überschritten
  • Teils gab es nicht mal Beschlüsse der Gemeindevertretung für die Verfügungsmittel
  • Die Aufzeichnung über die Abrechnung erfolgte unterschiedlich
  • Die Nachweise der Ausgaben erfolgte meist durch Eigenbelege, ohne Nennung der Verwendung bzw. der Empfänger

Lückenlose Dokumentation gefordert

Der Landes-Rechnungshof fordert ein „deutlich höheres Verantwortungsbewusstsein“. Ein Handeln „im besten Wissen und Gewissen“ bzw. „im guten Glauben“ legimitiere kein rechtswidriges Verhalten, so die Prüfer. Da es sich um Steuergeld handelt, sollte eine lückenlose Dokumentation höchste Priorität haben.

LH Haslauer reagiert und lässt Leitfaden ausarbeiten

Aufgrund dieses RH-Berichtes lässt Landeschef Wilfried Haslauer (ÖVP) einen Leitfaden für alle Bürgermeister und Gemeindemandatare ausarbeiten: „Rund ein Drittel der Bürgermeister sind neu in das Amt gewählt worden. Wir unterstützen mit diesem Leitfaden primär alle neuen Gemeindemandatare in ihrer Amtsführung, um auf die rechtlichen Grundlagen und ihre Handhabe hinzuweisen.“ Denn nach der Prüfung in Straßwalchen steht fest, dass es einerseits erhebliche Unterschiede zwischen den Gemeinden in Sachen Verfügungsmittel gibt. Und andererseits es keine allgemein gültigen Richtlinien zur Handhabung gibt. „Klar ist, dass Verfügungsmittel nicht für Privatausgaben verwendet werden dürfen“, so Haslauer.

Unterstützung vom Gemeindeverband

Der Gemeindeverband um Präsident Günther Mitterer wird bei der Erstellung des Leitfadens mitarbeiten: „Wir nehmen die Ergebnisse und Empfehlungen des Landesrechnungshof sehr ernst und sehen darin die Notwendigkeit zur verstärkten Information und Sensibilisierung.“ Neben rechlichten Rahmenbedingungen soll der Leitfaden auch die Höhe von Verfügungsmittel behandeln. 

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